Man erklärt jemanden für vogelfrei, wenn man ihm bisher gewährten Schutz entzieht, ihn aus dem Schutz der Gesellschaft ausstößt. Derjenige ist also schutzlos.

Diese Redensart ist schon sehr alt, jedoch wurde sie früher anders verwendet als heute. Noch zu Zeiten Luthers verstand man unter einem Vogelfreien jemanden der „frei wie ein Vogel“ lebt.

Später änderte sich die Bedeutung der Redensart aber stark, sodass Vogelfreier gleichbedeutend mit Rechtloser wurde. Die schwerste Strafe bei unseren Ahnen war die sogenannte Friedloserklärung, die einem Ausstoßen aus der Gemeinschaft gleich kam. Ein vogelfreier Mensch besaß keinerlei Rechte und kein Eigentum. Er konnte von jedem anderen straffrei getötet, verletzt oder ausgeraubt werden.

Auch der Leichnam war vogelfrei. Das heißt er musste nicht begraben werden, sondern durfte den Vögeln und anderem wilden Tieren zum Fraß überlassen werden. Die Friedloserklärung wurde mit den folgenden Worten ausgesprochen: „Er ist dem Vogel in der Luft den wilden Tieren im Walde, den Fischen im Wasser zum Fraße freigegeben.“

Vogelfreie zogen häufig als Spielleute und Gaukler durchs Land. (frs)