Prozess wegen fahrlässiger Tötung. Der Busfahrer ist laut einem Gutachten schuldlos an dem Unfall in Tonndorf, bei dem zwei Menschen starben.

Hamburg. Es war der folgenschwerste Busunfall in der Geschichte Hamburgs. Am 6. Juli 2011 stießen auf der Stein-Hardenberg-Straße in Tonndorf ein Bus der Linie 9 und ein Löschfahrzeug der Feuerwehr zusammen. Eine Frau, 62, und ein Mann, 77, starben. 24 Menschen wurden teils schwer verletzt, erlitten Prellungen, Knochenbrüche und Gehirnerschütterungen.

Die Staatsanwaltschaft hat den Busfahrer und den Fahrer des Feuerwehrwagens wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt - beide Männer, so der Vorwurf, haben Fahrfehler begangen. Doch vor Gericht wird sich nur Feuerwehrmann Andre K., 28, verantworten müssen.

Dass die Hauptverhandlung nur gegen ihn eröffnet wird, ist nach Angaben des Gerichts einem verkehrstechnischen Gutachten zum Unfallhergang geschuldet: Es entlastet den 36 Jahrealten Busfahrer eindeutig, lässt aberoffen, ob Andre K. seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und somit für den Unfall verantwortlich sein könnte. Mit Tempo 50 hatte sich das Löschfahrzeug anbesagtem Tag einer Kreuzung auf der Stein-Hardenberg-Straße genähert.

Erst unmittelbar vor Erreichen der Ampel soll Andre K. das Martinshorn angestellt haben - nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zu spät. Sie wirft ihm zudem vor, nicht in gebotenemMaße darauf geachtet zu haben, ob ein Überfahren des Rotlichts gefahrlos möglich war. Als der Bus gerade vom Bahnhof Tonndorf kommend auf die Stein-Hardenberg-Straße in Richtung Innenstadt einschwenkte, krachte das Löschfahrzeug in den Bus.

Der Aufprall war so gewaltig, dass der Bus mehr als 15 Meter weit geschoben wurde und erst in einem Vorgarten zum Stehen kam. Den Busfahrer trifft laut Gutachten selbst unter der für ihn denkbar schlechten Annahme, dass das Martinshorn eingeschaltet war, keine Schuld. Eine Gerichtssprecherin: "Er hätte unter keinen Umständen rechtzeitig bremsen können."

Der Prozess gegen Andre K. beginnt am 13. August. Weil die Beweisaufnahme sehr umfangreich ist und viele Zeugen vernommen werden müssen, liegt der Fall beim Landgericht. Zuständig ist die Große Strafkammer 28 - sie hat bereits Anfang Juni den Unfallfahrer von Eppendorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.