Nach einer ersten Einschätzung der Richter haben die Kläger Anspruch auf Schmerzensgeld für die zu Unrecht im Gefängnis verbrachten Jahre.

Hamburg. Der Sexualstraftäter Hans-Peter W. , der seit zwei Monaten in Jenfeld lebt, und drei weitere Ex-Sicherungsverwahrte verklagen das Land Baden-Württemberg auf mehr als 400.000 Euro Schmerzensgeld. Nach einer ersten Einschätzung der Karlsruher Richter haben die Kläger Anspruch auf Schmerzensgeld für die zu Unrecht im Gefängnis verbrachten Jahre. Dabei stützen sie sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Sicherungsverwahrung nicht nachträglich auf unbestimmte Zeit verlängert werden darf. Die vier Männer machen nun jeweils Entschädigungen zwischen 87.000 und 155.000 Euro geltend.