Hamburg. Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Mitbestimmung. Dieses Bedürfnis sollte genau wie die Pflege und Versorgung beachtet werden.

Vor einigen Jahren habe ich auf dieser Seite über ein Paar geschrieben, das sich in einer Wohneinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung kennengelernt und dann geheiratet hat. Sonst berichte ich nicht über Hochzeiten, denn die meisten sind alltäglich, aber diese war dadurch besonders, dass sich etliche Stellen damit befassen mussten, ob Braut und Bräutigam genau wissen, was sie tun – besonders das Standesamt war dabei sehr gewissenhaft.

In der aktuellen Ausstellung „Echt mein Recht!“ im Bezirksamt Hamburg-Mitte wird auch darüber informiert – und auf verschiedene Weisen erklärt, dass Menschen mit kognitiven Einschränkungen natürlich ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung haben.