Was tun, wenn der Kontakt zu den Enkeln verboten wird? Eine Selbsthilfegruppe versucht, die Rechte der verstoßenen Großeltern durchzusetzen.

Unsere Enkel Simon und Conrad, neun und sieben Jahre alt, sind unser ganzer Stolz. Sie sind regelmäßig zu uns gekommen, wir haben zusammen Ferien gemacht. Und plötzlich dürfen mein Mann und ich die Jungen nicht mehr sehen. Unsere Tochter Susanne ist die Mutter der beiden. Sie hat sich von ihrem Mann getrennt und auch mit uns gebrochen, weil sie einen radikalen Schnitt machen möchte. Aber was tut Susanne damit uns an und vor allem den Kindern, die zärtlich an uns und der Kleine besonders am Großvater hängen? Ich fühle Enttäuschung, Frustration, Trauer und Verzweiflung. Großeltern sind doch wichtige Kontaktpersonen und dürfen nicht aus dem Leben der Enkel herausgedrängt werden.

Gisela W., 63

Antwort: Alle Kinder sind glücklich zu schätzen, die liebevolle Großeltern haben. Eltern sollten deshalb Großeltern immer mit in die kleine Familie einbeziehen. Nicht aus egoistischen Gründen (Oma fürs Grobe), sondern aus Interesse daran, dass bei ihren Kindern die ganze Gefühls- und Erfahrungsskala angesprochen und entwickelt wird. Großeltern vergrößern doch das Angebot, sie sind dabei oft ruhiger, erfahrener und geduldiger als die Eltern, sie haben Zeit und erzählen von früher. Großeltern können ausgleichen, ganz normale und entwicklungsbedingte Spannungen mindern, unter denen besonders Kinder junger Eltern stehen.

Darum ist es unverzeihlich, wenn Eltern zum Beispiel nach Trennungen ihren Kindern auch noch die Großeltern entziehen.

Unsere Leserin Margit Thomas gehört zu den "verstoßenen Großeltern", kennt das Leid, dass sie ihre geliebten Enkel nicht mehr sehen darf. Sie schreibt: Ich kenne diese Gefühle nur zu gut. Bis zur Trennung von Tochter und Schwiegersohn lebte ich mit ihnen und meinen Enkeltöchtern, heute 13 und 11 Jahre alt, in einem Haus. Dann verließ meine Tochter die Familie. Die Kinder blieben beim Vater und bei mir im Hause, was auch gerichtlich festgelegt wurde. Als mein Schwiegersohn aber nach einem Jahr eine neue Frau mit Kind ins Haus holte, war ich überflüssig geworden und musste ausziehen.

Über meine Tochter gelang es mir zwar, die beiden Mädchen ab und an zu sehen. Aber dann folgten lange rechtliche Auseinandersetzungen und hässliche Unterstellungen gegenüber meinem Mann. Ein Richter verfügte zwar, dass ich die Kinder einmal im Monat für sechs Stunden bei mir haben dürfte. Am Anfang funktionierte es, aber dann gab es immer wieder neue Ausreden, warum wir uns nicht treffen könnten. Im Sommer 2008 teilten mir die Mädchen mit, dass sie mich nicht mehr sehen möchten. Die Kinder waren wohl von ihren Eltern entsprechend beeinflusst worden. Zu Weihnachten und den Geburtstagen schickte ich Karten und Geschenke an die Enkelinnen. Statt Dank kamen bitterböse Briefe, die nicht der Sprache der Kinder entsprachen. Einmal sah ich die Mädchen noch auf einem Spielplatz. Dabei waren eine Dame vom Jugendamt und der Vater.

Die Kinder wirkten sehr verschüchtert. Meine "Prinzessin", die Älteste, sagte mir, dass sie keinen Kontakt wolle. Die Kleine, mein "Engelchen", entschied sich für mich. Aber der anschließende Bericht der Dame vom Jugendamt fürs Gericht, wo ich die Umsetzung meines monatlichen Umgangsrechtes beantragt hatte, machte alle meine Hoffnungen zunichte. Die Richterin stellte fest, dass die Kinder keinen Kontakt zu mir wünschen. Das mir im Juli 2007 gerichtlich gewährte Umgangsrecht hat weiterhin Bestand. Es wäre nur mit polizeilicher Gewalt möglich, und das werde ich meinen Enkelinnen nicht antun. Weil ich weiß, wie Kinder und Großeltern leiden, habe ich die Selbsthilfegruppe "Verstoßene Großeltern" ( www.verstossene-grosseltern.de ) gegründet. Ich bin als Kontaktperson unter der Telefonnummer 943 66 899 zu erreichen. Ich hoffe, dass auch Eltern, die gerade in der Trennungsphase sind, derartige Artikel lesen und ihren Kindern nicht solch ein Leid zufügen, wie es meine Enkelkinder erleben mussten.