Nach zehnjähriger Ehe wurde Hanne G. geschieden. Der ihr gezahlte Unterhalt wurde aufgrund der Klage ihres Ex-Mannes eingestellt. Sie lebt seitdem von 739,04 Euro, ihrer eigenen Rente.

Unter der Überschrift "Ich zähle täglich meine Euro" ging Astrid Weinreich, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, am 19. September auf die Verzweiflung der 71-jährigen Hanne G. und auf die Gesetzeslage dazu ein.

Aufgrund der Veröffentlichung meldeten sich andere ähnlich betroffene Leserinnen. Eine von ihnen ist Karin L. Sie schreibt:

"Ich wäre Ihnen so dankbar, wenn Sie dieses für ältere Frauen so wichtige Thema noch einmal aufgreifen würden. Ich möchte mich mit anderen Betroffenen zusammenschließen, um gemeinsam nach einem Weg zu suchen, gegen das neue unmenschliche Gesetz vorzugehen. Es gibt viele ältere, geschiedene Frauen, die durch die neue Gesetzgebung in die Armut getrieben werden. Ich kann kämpfen und bin fest davon überzeugt, dass es einen Versuch wert ist."

"Auch ich wurde nach 20-jähriger Ehe geschieden", schreibt Karin S. "und bekam vom Gericht auch einen nachehelichen monatlichen Unterhalt in Höhe von 1160 DM zugesprochen, der dann später auf 582 Euro umgewandelt wurde.

Zum Zeitpunkt der Scheidung war ich 53 Jahre alt, konnte aber meinen Beruf nicht mehr aufnehmen, da ich bereits arbeitsunfähig war. Im Dezember 2006 nahm ich einen 400-Euro-Job auf, den ich aber mit Wirkung zum 31.12.2008 durch Insolvenz der Firma verlor. Aufgrund dieser Tätigkeit war mir mein Unterhalt auf monatlich 350 Euro gekürzt worden. 2009 wurde ich 65 und bekomme die gesetzliche Altersrente in Höhe von 714 Euro.

Im Februar 2009 ließ ich meinen Ex-Mann durch die Öffentliche Rechtsberatung in Hamburg anschreiben und bat um Aufstockung meines Unterhalts auf den ursprünglichen Betrag in Höhe von 582 Euro. Ich hoffte, die Angelegenheit friedlich und ohne Anwälte und Gerichtsverfahren und damit auch ohne große Kosten regeln zu können. Doch mein Ex-Mann war dazu nicht bereit. Somit ging die Sache wieder an das Familiengericht. Das Urteil kam am 27. Juli 2009 und war niederschmetternd. Mein Unterhaltsanspruch wurde rückwirkend ab Februar 2009 auf 495 Euro festgelegt, befristet bis zum 31. 12. 2009.

Aufgrund meines Gesundheitszustands kann ich meine kleine Rente nicht mehr durch einen Nebenverdienst aufstocken. Ich bin verzweifelt und weiß wirklich nicht, wovon ich ab Januar 2010 noch leben soll."

Wer mit unserer Leserin Karin L. in Verbindung kommen möchte, melde sich doch bitte in der Redaktion Von Mensch zu Mensch, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.