Pädagogen müssen auch außerfachliche Kompetenzen beurteilen

Hamburg. Mit den Halbjahreszeugnissen entscheidet sich für Hamburgs Viertklässler Ende Januar, welche Schullaufbahn sie weiter verfolgen werden. Gaben in der Vergangenheit lediglich die fachlichen Leistungen Aufschluss darüber, für welche weiterführende Schule sich das Kind eignet, wird jetzt die "Einschätzung der außerfachlichen Kompetenzen" der Kinder in die Schullaufbahnempfehlung aufgenommen. Haben die Schulen keine eigenen Bewertungsbögen entwickelt, müssen sie künftig spezielle Behördenformulare für die Einschätzung der Viertklässler verwenden.

Klassenlehrer und Schulkonferenzen bewerten darin in fünf Abstufungen von "sehr schwach ausgeprägt" bis "sehr stark ausgeprägt" elf Kategorien, darunter die "Bereitschaft, sich anzustrengen", die "Fähigkeit, sich zu konzentrieren", die "Fähigkeit, Probleme zu lösen, die "Fähigkeit, Texte zu schreiben" und die "Fähigkeit, mit mathematischen Darstellungen umzugehen". Abschließend sollen die Pädagogen ankreuzen, ob das Kind dem Lerntempo und den Anforderungen des achtjährigen Gymnasiums gewachsen ist oder ob es sich für die Stadtteilschule mit dem neunjährigen Weg zum Abitur eignet. Dieses Formular erhalten die weiterführenden Schulen bei der Anmeldung des künftigen Fünftklässlers.

In der Einführung der Kompetenzeinschätzung sieht die Schulbehörde eine gerechtere Beurteilung der Viertklässler. "Die Kompetenzeinschätzung ist ein großer Fortschritt", sagt ein Behördensprecher. "Sie schafft viel mehr Transparenz. Die Pädagogen beurteilen die Kinder künftig nicht mehr nur nach ihren Schulnoten in Deutsch, Mathe oder Englisch, sondern schauen sich die Jungen und Mädchen in ihrer ganzen Differenziertheit noch einmal genau an."

Walter Scheuerl, Sprecher der Initiative "Wir wollen lernen", bezweifelt, dass es sich bei der Kompetenzeinschätzung um einen Fortschritt handelt. Zudem bestehe für Schulen oder Lehrer keine Rechtspflicht, die Einschätzungsbögen zu verwenden. Das sieht die Behörde anders: "Sowohl der Einschätzungsbogen für die Schullaufbahnempfehlung als auch der Einschätzungsbogen für die überfachlichen Kompetenzen, der künftig parallel zu den Zeugniszensuren bis Klasse 7 ausgefüllt wird, ist im Schulgesetz geregelt", sagt ein Sprecher.