Hamburg. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben in Hamburg im Schuljahr 2011/2012 das Recht, in den Jahrgängen eins, zwei, fünf und sechs zwischen dem Besuch einer allgemeinen Schule und einer Sonderschule zu wählen. Das hat Bildungs- und Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) jetzt in den neuen Rahmenbedingungen festgelegt.

Zudem müssen betroffene Eltern die Begleitung ihrer Kinder auf dem Weg zur Schule nicht mehr selber organisieren. Da laut Hamburger Schulgesetz eine "schulseitige Versorgung mit zusätzlich erforderlichen Unterstützungsangeboten" vorgesehen ist, müssen in Zukunft die Schulen die Schulwegbegleitungen ihrer Förderschüler sicherstellen - im jeweils individuell benötigten Umfang.

Die Schulen wurden über die neuen Regelungen bereits informiert.