Die Viereinhalbjährigen-Vorstellung wurde 2004 eingeführt. Diese frühe Erstvorstellung der Kinder an der Grundschule dient der Überprüfung des geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklungsstandes der Kinder und ihres Sprachstands. Verfügen sie nicht über ausreichende Sprachkenntnisse, dann müssen diese Kinder gefördert werden.

Bei der Diagnose "ausgeprägter Sprachförderbedarf" sieht das Schulgesetz nach Paragraf 28 einen verpflichtenden Besuch der Vorschule vor. Kinder erhalten dort zusätzliche Sprachförderung. Diese findet nachmittags an den Grundschulen statt. Für die vorschulische Sprachförderung gibt es zurzeit 23 Stellen.

HAVAS 5 (Hamburger Verfahren zur Analyse des Sprachstandes bei Fünfjährigen) ist ein Instrument zur Erfassung des Sprachstandes von Kindern in einer oder in mehreren Sprachen. Dabei wird festgestellt, was ein Kind kann. Daraus wird dann geschlossen, was es sprachlich an Kenntnissen noch erwerben muss. Das Auswertungsschema gibt es für acht Sprachen, sodass man auch den Sprachstand des Kindes in der Erstsprache, sofern das nicht Deutsch ist, überprüfen kann.

20 101 Kinder und Jugendliche von der Vorschule bis Klasse 10 bekamen im Schuljahr 2008/2009 schulische Sprachförderung. Das waren 17,2 Prozent aller Schüler. Etwa 36 Prozent konnten nach einem Jahr der Förderung den Zusatzunterricht wieder beenden.

In den Sprachfördergruppen sind jeweils acht bis zwölf Kinder. Die durchschnittliche Größe liegt bei neun bis zehn Kindern.