Lehrergewerkschaft fordert Ausgleich für Schulen in benachteiligten Regionen

Hamburg. Die Lehrergewerkschaft GEW fordert Korrekturen an der Novelle des Besoldungsgesetzes für Schulleiter, das heute mit dem geänderten Schulgesetz von der Bürgerschaft verabschiedet werden soll. Im aktuellen Entwurf seien die Schülerzahlen, nach deren Höhe die Schulleitungen von Schulen künftig bezahlt werden, ohne erkennbaren Grund zu deren Ungunsten verändert worden, sagte der GEW-Vorsitzende Klaus Bullan. "Das ist eine reine Sparmaßnahme, die nichts damit zu tun hat, ob es sich um eine Primar oder Grundschule handelt." So sei etwa die Einstufung für Leiter von Schulen mit 360 bis 539 Schülern von 4315 Euro (A15, Stufe 1) nach dem derzeit geltenden Recht auf 3697 Euro (A14 plus 168 Euro Zulage) reduziert worden.

Besonders benachteiligt sind aus Sicht der Gewerkschaft Schulleiter in sozial schwachen Stadtteilen. Laut Schulgesetz dürfen in diesen Regionen nicht mehr als 19 Kinder in einer Klasse sitzen. Folglich hätten die Schulen weniger Schüler - und die Schulleiter würden schlechter bezahlt. "Das ist völlig unverständlich, zumal die Arbeit gerade dort besonders schwierig ist", so Bullan. Die Schulbehörde wies die Kritik der GEW zurück. "Die Änderungen im Besoldungsrecht sind nach dem Scheitern der Primarschulreform notwendig", sagte Behördensprecherin Brigitte Köhnlein. Die Staffelung nach Schülerzahlen gehe auf eine Empfehlung der Enquetekommission zurück.