Das Verfassungsgericht muss über Rechtmäßigkeit des Volksentscheids urteilen

Hamburg. Die drei Hamburger, die vor dem Verfassungsgericht Klage gegen den Volksentscheid zur Primarschule eingereicht haben, waren Aktivisten der Initiative "Pro Schulreform". Klaus Krönert, Jan Vlamynck und Christian Lührs agierten vor der Volksabstimmung als Ansprechpartner der Primarschul-Unterstützungsinitiative in ihren Stadtteilen.

Als Hauptmangel des Volksentscheids am 18. Juli sehen die drei die Tatsache an, dass man mit einem doppelten Ja abstimmen konnte. Es war möglich, sowohl für die vierjährige Grundschule als auch für die sechsjährige Primarschule zu votieren. Beides schließt sich praktisch allerdings aus.

Zu den Motiven für ihre Klage wollen sich Krönert, Vlamynck und Lührs bislang nicht äußern. "Es geht ihnen ausschließlich um die juristische Klärung. Sie sind Verfechter der direkten Demokratie", sagte Stefanie von Berg, die Sprecherin von "Pro Schulreform". Von Berg betonte, dass die Klage unabhängig von der Reforminitiative eingereicht worden sei.

Wie berichtet, hat der Heidelberger Rechtsanwalt Uwe Lipinski die Klage erarbeitet. "Ich halte die Doppel-Jastimme für verfassungswidrig", sagte Lipinski. Im Extremfall könne die Regelung dazu führen, dass das erforderliche Quorum für den Erfolg des Volksentscheids - 20 Prozent der Wahlberechtigten - zum weitaus größten Teil aus Doppel-Jastimmen resultiert. Wie viele Wähler beiden Varianten tatsächlich zugestimmt haben, ist offensichtlich nicht erhoben worden.