Einwanderer demonstrieren am 3. Juli vor dem Rathaus für ein neues Wahlgesetz

Wenn die Hamburger am 18. Juli beim Volksentscheid über die Primarschulreform abstimmen werden, wird es viele Einwohner geben, die schwer damit hadern, dass sie nicht wahlberechtigt sind, obwohl sie hier leben. Betroffen sind 63 941 EU-Bürger über 18 Jahren sowie alle übrigen volljährigen Einwohner, die hier leben, aber keinen deutschen Pass haben.

"Wir gehen von 206 000 Hamburgern ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus, die über die Zukunft ihrer Kinder nicht abstimmen dürfen", sagt Betül Zerdeli vom Verein Unternehmer ohne Grenzen. Einwandererkinder besuchten doppelt so häufig die Hauptschule wie Kinder ohne ausländische Eltern, selbst bei gleichem Lebensstandard, zitiert Zerdeli aus dem Bildungsbericht 2010. Morgen wollen Mitgliedervereine der Interkulturellen Elterninitiative deshalb ihren Standpunkt in der Diskussion zur Schulreform darstellen und die Folgen, die die soziale Selektion im Schulsystem mit sich bringt.

Für den 3. Juli rufen sie zu einer großen symbolischen Abstimmung auf dem Rathausmarkt auf und wollen dort zugleich für eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes demonstrieren.

Ralf Kunz, Sprecher der Innenbehörde, verweist auf das Grundgesetz, wonach alle Staatsgewalt vom Staatsvolk auszugehen habe. "Zum Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder zählen aber nur Deutsche. Daher können sich an - auf Deutschland begrenzte - Wahlen und Abstimmungen auch nur Deutsche beteiligen." Einzige Ausnahme: EU-Bürger dürfen sich an Wahlen zur Bezirksversammlung beteiligen. Beim Volksentscheid handele es sich aber um eine Abstimmung, die eine Entscheidung der Bürgerschaft betrifft.