Die Schulbehörde hat mit dem Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Primar-, Stadtteilschulen und Gymnasien einen weiteren Baustein der Schulreform vorgelegt. Wesentliche Neuerung ist die Einführung einer 90-Punkte-Skala zur Leistungsbewertung, die von Klasse vier an neben das Notenschema von 1 bis 6 treten soll.

Der Vorzug des neuen Verfahrens aus Sicht der Behörde: Erstens ermöglicht die 90-Punkte-Skala eine differenzierte Bemessung der Schülerleistungen und Lernfortschritte. Zweitens soll das Schema jederzeit Rückschlüsse auf den Leistungsstand im Hinblick auf die unterschiedlichen Abschlüsse zulassen. Die Umrechnung in das vertraute Notenschema ist anhand von Vergleichstabellen möglich. Die Zeugnisse des Halbjahrs der sechsten Klasse sowie der Abschlussklassen 9 und 10 sollen Punkte und Noten ausweisen.

Die bislang eher subjektive Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler soll durch ein wissenschaftliches Verfahren zur Bewertung überfachlicher Kompetenzen ersetzt werden. Bei der Empfehlung für die weiterführende Schule spielt ein "intensives" Beratungsgespräch mit Eltern und Kind eine zentrale Rolle. Primarschulgegner Walter Scheuerl befürchtet hier eine Benachteiligung bildungsferner Schichten.