Die Übersicht zeigt: Hamburg ist das einzige Bundesland, das seinen älteren Lehrern keine Stundenermäßigungen gewährt.
Es war übrigens der damalige rot-grüne Senat, der 1999 die Abschaffung der Entlastung beschloss. Bis dahin galt in Hamburg: Mehr als 55 Jahre alte Lehrer durften eine Stunde pro Woche weniger unterrichten, über 60 Jahre alte Pädagogen zwei Stunden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert also die Wiederherstellung der einstigen Regel.
Die meisten Bundesländer bieten den Lehrern darüber hinaus besondere Altersteilzeitmodelle an, die bis Ende 2009 befristet sind. Zahlreiche Länder - darunter Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen - haben eine Fortsetzung dieser Angebote bereits beschlossen oder planen es. In Hamburg gibt es seit Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells 2003 keine Altersteilzeit mehr.
Baden-Württemberg
1 Stunde ab dem 58. Lebensjahr und 2 Stunden ab dem 60. Lebensjahr.
Bayern
Im Bereich der Hauptschule 1 Stunde ab dem 58. und 2 Stunden ab dem 62. Lebensjahr. Für die restlichen Schularten 1 Stunde ab dem 58., 2 Stunden ab dem 60. und 3 Stunden ab dem 62. Lebensjahr.
Berlin
Nur für angestellte Lehrkräfte, die vor dem 1.3.2005 eingestellt wurden und das 50. Lebensjahr vor dem 1.9.2008 erreicht haben: ab dem 55. Lebensjahr 1 Stunde, ab dem 60. Lebensjahr 2 Stunden.
Brandenburg
1 Stunde ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt.
Bremen
1 Stunde ab dem auf die Vollendung des 58. Lebensjahrs bzw. 2 Stunden ab dem auf die Vollendung des 60. Lebensjahrs folgenden Schuljahr.
Hamburg
1999 wurde die Abschaffung der Altersermäßigung beschlossen. Die Bestandsschutzfälle endeten im Laufe des Jahres 2004.
Hessen
Altersentlastung: ab dem 55. Lebensjahr 1 Stunde, ab dem 60. Lebensjahr 2 Stunden.
Meckl.-Vorpommern
Ab dem auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgenden Schuljahr 2 Stunden.
Niedersachsen
Altersermäßigung: ab 60 Jahre 1 Stunde.
Nordrhein-Westf.
Altersermäßigung: ab 55 Jahre 1 Stunde, ab 60 Jahre 3 Stunden.
Rheinland-Pfalz
Ab 63 Jahre 3 Stunden mit Beginn des Schuljahres, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird.
Saarland
Altersermäßigung: ab 57 Jahre 1 Stunde, ab 60 Jahre 3 Stunden.
Sachsen
Ab 55 Jahre 1 Stunde, ab 60 Jahre 2 Stunden mit Beginn des Schulhalbjahres, in dem sie das jeweilige Lebensjahr vollenden.
Sachsen-Anhalt
Altersermäßigung: ab 60 Jahre 2 Stunden.
Schleswig-Holstein
Altersermäßigung: ab 58 Jahre 1 Stunde.
Thüringen
Bei Vollendung des 55. Lebensjahres 2 Stunden, bei mindestens 50 Prozent Einsatz im Unterricht 1 Stunde.
(pum)