13 Hamburger Privatschulen verlangen mehr Schulgeld, als es nach dem gesetzlich verankerten Sonderungsverbot zulässig ist.

Die Schulbehörde hat die Schulen inzwischen aufgefordert, die Gebühren zum nächsten Schuljahr auf die geltende Höchstgrenze von 200 Euro pro Monat zu senken. Andernfalls soll den Schulen die staatliche Genehmigung entzogen werden.

Betroffen sind unter anderem die Brecht-Schulen, das Jenisch-Gymnasium in Osdorf und die Rudolf-Steiner-Schule in Harburg. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des SPD-Schulexperten Ties Rabe hervor. Danach hatten schon im Jahr 2004 elf Schulen die Höchstgrenze überschritten. Rabe kritisiert jetzt, dass die Behörde bisher nichts unternommen hatte, obwohl der Gesetzesverstoß bekannt gewesen sei.

Im Jenisch-Gymnasium, das 330 Euro Schulgeld erhebt, hieß es gestern, man wolle gegen die Abmahnung vorgehen. Auch die Harburger Rudolf-Steiner-Schule kündigte Widerspruch an.

Die Brecht-Schulen wollen die Gebühren von derzeit 225 Euro freiwillig senken. Allerdings zahle schon jetzt ein Viertel der Schüler aus sozialen Gründen weniger, heißt es.