"NSU 2.0"-Drohungen

Polizei Hamburg: Warum Beamte persönliche Daten abfragten

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Hamburger Datenschützer Johannes Caspar soll im Zusammenhang mit den "NSU 2.0"-Droh-E-Mails beurteilen, ob ein Fehlverhalten der Hamburger Polizisten vorliegt (Archivbild).

Hamburger Datenschützer Johannes Caspar soll im Zusammenhang mit den "NSU 2.0"-Droh-E-Mails beurteilen, ob ein Fehlverhalten der Hamburger Polizisten vorliegt (Archivbild).

Foto: picture alliance / dpa

Hamburgs Datenschützer soll auswerten, inwiefern Fehlverhalten bei den Beamten vorliegt, die die Daten einer Journalistin abriefen.

Hamburg. Im Fall der beiden Polizisten, die über Polizei-Computer Daten der "taz"-Kolumnistin Hengameh Yaghoobifarah abgefragt hatten, ist jetzt der Hamburger Datenschützer eingeschaltet. Ihm wurde die Akten zu beiden Fällen zugeleitet und er solle nun beurteilen, ob ein Fehlverhalten vorliegt.

Datenabfrage zu "taz"-Kolumnistin: Polizisten droht Bußgeld

Innerhalb der Polizei geht man davon aus, dass die Daten unberechtigt abgefragt werden. Den beiden Polizisten, ein Beamter der Wache Neugraben und eine Polizistin aus der Innenstadtwache, droht damit ein Bußgeld. Außerdem wird es ein Disziplinarverfahren geben.

Beide Beamten hatten sich über die in der "taz" veröffentlichten Kolumne „All cops are berufsunfähig“ aufgeregt in der Polizisten beispielsweise mit Müll verglichen werden. Der Polizist aus Neugraben wollte, so sagt er aus, wegen des Inhalts Anzeige erstatten und hatte daher die Daten abgefragt.

Polizist aus Neugraben wollte Anzeige erstatten

Nachdem ihm bekannt wurde, dass bereits von einer Polizeigewerkschaft in dem Fall eine Anzeige eingegangen war, habe er von der Anzeige abgesehen. “Die Art der Abfragen decken sich mit seiner Aussage”, hieß es von der Polizei.

Die Polizistin, die wegen eines Urlaubs erst später befragt werden konnte, hatte als Grund “Neugier” angegeben.

Autorin und Redaktion erreichten Droh-E-Mails

Nach Veröffentlichung der Kolumne waren mehrere Droh-E-Mails bei der Autorin und der Redaktion eingegangen. Die hatten sich hilfesuchend an die von ihnen geschmähte Polizei gewandt.

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Im Zuge der Überprüfungen waren auch in Hamburg die Abfragen aus den Polizeicomputern entdeckt worden. Dort wird jede Abfrage protokolliert. Beamte müssen sich dabei mit ihrer Id-Karte anmelden. So war man auf die beiden Polizisten gekommen, die die Abfragen unabhängig voneinander durchgeführt hatten.

Hessische Beamte befragten Hamburger Polizisten

Für die Befragung der beiden Hamburger Polizisten waren Beamte der Polizei Hessen angereist. Sie ermitteln im Fall von zahlreichen Droh-E-Mails, die in Anlehnung an eine Mordserie durch Rechtsextreme mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren.

Dabei wurden die beiden Hamburger Beamten als Zeugen befragt. Hinweise darauf, dass sie die Daten weitergegeben haben oder sogar ihre Abfragen Grundlagen für Droh-E-Mails waren, gebe es bisher nicht.

( zv )

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