Hamburg. Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung ist ein Hamburger Bauunternehmer wegen der Beschäftigung von Schwarzarbeitern verurteilt worden. Die Ermittler deckten auf, dass der 52-Jährige "etliche Eisenflechter" ohne Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung und "unter prekären Arbeitsbedingungen" beschäftigte, wie Bianka Gülck, Sprecherin des Hamburger Zolls, erklärt.
Die Arbeiter bezahlte der Mann in bar, die Zahlungen "versuchte der Bauunternehmer dann durch Rechnungen von Scheinfirmen zu verschleiern", so Gülck weiter. Insgesamt entstand so laut Zoll ein Schaden von rund 3,5 Millionen Euro.
Verurteilter Bauunternehmer muss Geldstrafe zahlen
Mehr als 400.000 Euro stellte der Zoll im Rahmen der so genannten Vermögensabschöpfung im Zuge der Ermittlungen sicher, das Geld wird nun unter den Geschädigten verteilt.
Zusätzlich zur auf Bewährung verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren muss der Verurteilte eine Geldstrafe von 50.000 Euro zahlen. Das bereits im Oktober gesprochene Urteil ist laut Zoll rechtskräftig.
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