Psychisch kranker Mann erschlug seine Freundin. Er kommt zunächst in die Psychiatrie

Hamburg. Ein psychisch kranker 53-Jähriger aus Hamburg hat eine Freundin mit einem Bürostuhl heimtückisch ermordet – dafür muss er acht Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht der Hansestadt ordnete am Dienstag zudem an, dass der Mann zunächst in einer psychiatrischen Klinik bleiben muss. „Der Angeklagte litt zur Tatzeit unter einer krankhaften seelischen Störung“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Backen in seiner Urteilsbegründung.

In einem ersten Mordprozess hatte eine andere Strafkammer des Landgerichts den Mann bereits Ende Oktober 2013 zu zehn Jahren Haft und der Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt. Der Mann leidet seit Jahren an einer wahnhaften Störung, er war nach Ansicht eines Gutachters zum Tatzeitpunkt nur vermindert schuldfähig. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung allerdings teilweise auf. In dem neuen Verfahren ging es ausschließlich um die Höhe der Strafe – und nicht mehr um das Verbrechen an der 69-Jährigen an sich. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Nach den Feststellungen des Gerichts im ersten Urteil hatte er dem Opfer Ende März 2013 völlig unvermittelt mindestens vier wuchtige Schläge gegen den Kopf versetzt. Die Tatwaffe war ein fast 17 Kilogramm schwerer Bürodrehstuhl. Die 69-Jährige saß während des Angriffs arglos auf dem Sofa des Mannes – sie hatte ihn zuvor nie gewalttätig erlebt. Wenige Minuten später starb sie an den lebensgefährlichen Kopfverletzungen.

Siebenmal schlug der Angeklagte mit dem Bürostuhl auf sein Opfer ein

Anlass für die brutale Mordattacke: Der Angeklagte habe sich geärgert, dass ihn die Frau dazu genötigt habe, am Handy mit ihrem Bruder zu sprechen, sagte Backen. Dadurch habe er sich unter Druck gesetzt und gedemütigt gefühlt. Zudem habe sie ihm immer wieder eingeredet, dass angebliche „Intellektuelle“ ihn illegal außer Landes schaffen wollten. Bei ihm zu Hause sei er dann durchgedreht, schlug insgesamt sogar siebenmal mit dem Bürodrehstuhl auf die 69-Jährige ein. Sie verblutete am Tatort.

Der 53-Jährige – ein Deutscher mit äthiopischen Wurzeln – sah sich seit Längerem im Zentrum einer angeblichen Verschwörung. Er befürchtete demnach, er werde ausspioniert und solle in ein arabisches Land entführt und dort wohl getötet werden.

Der Angeklagte hatte sich wenige Tage nach dem Mord der Bundespolizei in Frankfurt/Main gestellt und die Tat gestanden. Nach zwei Suizidversuchen in der Untersuchungshaft wird er seit August 2013 in der Psychiatrie betreut. Dort habe er nach Angaben seines Arztes Fortschritte gemacht, erklärte Backen. Von seinen früheren Wahnideen habe er sich aber „noch nicht wirklich distanziert“.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer zehn Jahre Haft und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Im ersten Prozess hatte die Anklage noch elf Jahre Gefängnis verlangt. Die Nebenkläger – die drei Kinder und der Bruder des Opfers lassen sich vor Gericht vertreten – schlossen sich der neuen Forderung an. Die Verteidigerin plädierte auf achteinhalb Jahren Haft.