Der Junge aus Bad Oldesloe fiel an einem Bootsanleger in Anklam ins Wasser. Er hatte mit seinen Großeltern einen Ausflug gemacht.

Bad Oldesloe/Anklam . Ein fünf Jahre alter Junge aus Bad Oldesloe ist auf tragische Weise nach einem Bootsausflug ums Leben gekommen. An einem Bootsanleger in Anklam (Mecklenburg-Vorpommern) fiel er ins Wasser und ertrank. Der Junge konnte laut Polizeiangaben nicht richtig schwimmen, er trug auch keine Schwimmweste. Die Beamten untersuchen die genauen Umstände. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stralsund wird zurzeit geprüft, ob gegen die Großeltern, die zum Zeitpunkt des Unglücks nicht bei dem Kind waren, ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässiger Tötung eingeleitet wird.

Die Großeltern waren mit dem Jungen auf einer Bootstour auf der Peene unterwegs, die durch Anklam fließt. Sie stammen aus Rostock, auch der Junge ist dort geboren. Die Eltern hatten das Kind offenbar in die Obhut der Großeltern gegeben, sie waren laut Polizeiangaben im Urlaub in Schottland, als das Unglück passierte. Die Großeltern und der Junge waren am Montagnachmittag mit einem Motorboot in Anklam angekommen. Sie hatten dort an einer Anlegestelle im Bereich einer Kanu-Station festgemacht, die in der Nähe des Hafens liegt.

"Der Unfall muss zwischen 20.40 Uhr und 20.45 Uhr passiert sein", sagt Axel Falkenberg, Sprecher der Polizeiinspektion Anklam. Die Großeltern hätten das Boot verlassen und seien an das andere Ufer der Peene gegangen, einen Grund dafür konnte Falkenberg nicht nennen. Ihren Enkel hätten sie bei Bekannten untergebracht, auf einem anderen Boot, das ebenfalls an der Anlegestelle festgemacht hatte. Später sei der Fünfjährige aber zum Boot der Großeltern zurückgegangen. "Es war vereinbart, dass er das darf", so Falkenberg weiter. Über den genauen Hergang des Unglücks kann zurzeit nur spekuliert werden: "Der Junge muss entweder auf dem Steg oder auf dem Boot der Großeltern ausgerutscht sein."

Der 69 Jahre alte Großvater habe ihn gegen 20.45 Uhr aus dem Wasser gezogen. Ein Notarzt sei sofort verständigt worden, doch jede Hilfe kam zu spät. Das Wasser sei an der Stelle nur etwa 1,30 Meter tief, doch der Junge habe sich nicht retten können. "Er trug keine Schwimmweste, nur seine normale Bekleidung. Und er konnte nicht sicher schwimmen", so Axel Falkenberg weiter. Die Großeltern, die unter Schock standen, wurden von Seelsorgern betreut. Die Eltern waren am Dienstag nach Polizeiangaben noch nach Deutschland unterwegs.

Zeugen des Falles gibt es laut Axel Falkenberg nicht. Auch die Bekannten der Großeltern, bei denen der Junge untergebracht war, hätten nichts von dem Unfall mitbekommen. Ein Fremdverschulden könne ausgeschlossen werden. Dennoch hat die zuständige Staatsanwaltschaft Stralsund eine Obduktion angeordnet. "Wie der Junge ins Wasser gekommen ist, ist zurzeit vollkommen unklar. Deshalb lässt sich nicht völlig ausschließen, dass er einen gesundheitlichen Defekt hatte", sagt Rolf Kuhlmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Frage, so Kuhlmann, könne im Rahmen eines möglichen Ermittlungsverfahrens relevant werden. Wie er sagt, prüft die Staatsanwaltschaft zurzeit, ob ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen die Großeltern eingeleitet wird. Es werde auch geprüft, ob die Großeltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kuhlmann: "Im Laufe dieser Woche wird entschieden, ob die Ermittlungen aufgenommen werden."

In Deutschland gibt es keine Pflicht, Schwimmwesten zu tragen - weder für Erwachsene noch für Kinder. "Es ist die Entscheidung des Erziehungsberechtigten oder in dem Fall des Bootsführers", sagt Martin Dux, Sprecher der Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein. Die Position der Polizei sei es aber, dass alle Menschen auf einem Boot "selbstverständlich" Westen tragen sollten, egal, ob das Boot fährt oder im Hafen liegt. Dux weiter: "Kinder sollten auch dann eine Weste tragen, wenn sie am Hafen spielen. Die Gefahr ist auch dann sehr groß."

Auch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) empfiehlt, immer Westen anzulegen. "Das ist eine Frage der Einsicht und der Notwendigkeit, insbesondere bei Kindern", sagt der DLRG-Sprecher Martin Janssen. Zu dem Fall in Anklam wollte er sich aber nicht äußern.