Beuth war wegen Waffenbesitzes angeklagt, weil er den Griff eines Signalgebers zu einer Zeugenbefragung mit ins Gericht gebracht hatte.

Hamburg. Die Hamburger Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel gegen den Freispruch des Rechtsanwalts Andreas Beuth. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig. Beuth war wegen Waffenbesitzes angeklagt, weil er den Griff eines Signalgebers, der formell unter das Waffengesetz fällt, zu einer Zeugenbefragung mit ins Gericht gebracht hatte. Der beteiligte Staatsanwalt zeigte ihn an. "Ein Einschüchterungsversuch", wie Beuth sagte. Wilhelm Möllers, Sprecher der Staatsanwaltschaft: "Rechtlich ist der Freispruch anfechtbar. Aber weil der Gegenstand ungefährlich war, verzichten wir auf Rechtsmittel."