Hamburg. Im Prozess um den Missbrauch von zwei Kindern im Babyalter hat die Staatsanwaltschaft gestern sechseinhalb Jahre Haft sowie Sicherungsverwahrung für den 56 Jahre alten Angeklagten gefordert. Laut Anklage verging er sich an einem einjährigen Jungen und einem sechs Monate alten Mädchen, quälte und misshandelt die Kinder. So soll er den Jungen gewürgt, getreten und ihm Zitronensaft in den Mund geträufelt haben. Nebenklage und Verteidigung stellten keinen konkreten Strafantrag. Zuvor hatte der psychiatrische Sachverständige ausgesagt, es gebe deutliche Anzeichen für eine pädophile und sadistische Störung bei Wolfram H. Womöglich sei er einst in einem DDR-Gefängnis selbst Opfer sexueller Gewalt geworden und habe sich deshalb an den hilflosen Kindern abreagiert. Die für die Höhe der Strafe wichtige Frage, ob er die Taten im Zustand eingeschränkter Schuldfähigkeit beging, ließ der Gutachter offen. Ordnet das Gericht eine Sicherungsverwahrung an, käme Wolfram H. nach Verbüßung der Strafhaft womöglich nie wieder auf freien Fuß. Das Landgericht will das Urteil am Freitag verkünden.