Die Gynäkologin streitet ab - das Geld stamme aus einem sauberen Immobiliengeschäft. Es geht um insgesamt 373.000 Euro.

Hamburg. Geldwäsche wird in Deutschland hart bestraft - in besonders schweren Fällen droht jenen, die illegal erwirtschaftetes Geld in den legalen Finanzkreislauf einschleusen, bis zu zehn Jahren Haft. Und doch nimmt die Zahl der Ermittlungsverfahren auch in Hamburg zu: Gab es 2008 nur 37 Fälle, waren es 2010 schon 115.

Eine mutmaßliche Geldwäscherin hat die Staatsanwaltschaft gestern vor dem Amtsgericht Barmbek angeklagt - die Gynäkologin Gul E. Demnach soll die 56-Jährige im Oktober 2008 ein Sparkonto bei der Deutschen Bank eingerichtet und geduldet haben, dass ihr Sohn in drei Tranchen insgesamt 373.000 Euro Drogengelder einzahlte. Der 27-Jährige flog auf, als Zollfahnder am 21. April 2009 in seiner Wohnung neben Drogen und 30.000 Euro Bargeld auch Hinweise fanden, dass seine Mutter ihrem Sohn ein Konto für eine Geldwäsche zur Verfügung stellte.

Das Geld hat die Staatsanwaltschaft bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe eingefroren. Stammt es nachweislich aus illegalen Geschäften, fällt es an die Staatskasse. Vor dem Gericht bestritt das die Angeklagte gestern - und erzählte eine abenteuerlich klingende Geschichte: Das Geld habe sie für zwei Grundstücke in Kandahar (Afghanistan) erhalten, die ihre Söhne 2004 geerbt hatten. Die Immobilien (inklusive Häusern) habe sie treuhänderisch verwaltet und 2008 verkauft. Kurz darauf habe ein angeblich von ihrem afghanischen Schwager gesandter Bote den Verkaufserlös von 432.000 Euro zu ihr nach Hamburg gebracht - in einem gelben Paket, in 500-Euro-Scheinen. Einen Teil habe sie behalten, den Rest auf ihr Konto eingezahlt. Am nächsten Prozesstag soll unter anderem der Schwager vernommen werden.