Mona A. hat sie einfach so hingenommen, die Entschuldigungen ihrer Kinder, wenn die nicht in die Schule wollten - immer häufiger, viel zu oft.

Hamburg. Der Sohn klagte häufig über Magenschmerzen und Kopfweh. Und die Tochter hatte oftmals schlicht "keine Lust". Mona A. hat sie einfach so hingenommen, die Entschuldigungen ihrer Kinder, wenn die nicht in die Schule wollten - immer häufiger, viel zu oft. Aus Gleichgültigkeit? Oder aus falsch verstandener Fürsorge? "Ich will meine Kinder nicht zwingen", sagt die 54-Jährige, als sei mit dieser Erklärung alles in Ordnung. Doch Mona A. hat sich strafbar gemacht.

Jetzt sitzt die Frau mit dem pechschwarzen Haar auf der Anklagebank im Amtsgericht, Verstoß gegen das Schulgesetz wird ihr vorgeworfen. Die Fehlzeiten ihrer beiden heute 14 und 15 Jahre alten Kinder sind in der Tat erschreckend. An 277 Tagen, listet die Anklage auf, war ihr Sohn Anton (Namen der Kinder geändert) von Januar 2008 bis Anfang 2011 unentschuldigt nicht im Unterricht. Tochter Sarah fehlte an 170 Tagen. "Nicht bewertbar", heißt es schon mal im Zeugnis der Jugendlichen. Und: "Im Durchschnitt 5."

Ihr Sohn sei jetzt in Behandlung wegen seiner häufigen Schmerzen, verteidigt sich die Mutter. Und sich bei ihrer Tochter durchzusetzen sei schwierig. "Manchmal hat sie einfach keine Lust, und wenn ich sie anschreie, hat sie den ganzen Tag schlechte Laune", klagt Mona A. Da müsse sie eben Druck ausüben, sagt die Richterin. "Schule ist keine freiwillige Veranstaltung."

Ihre Familie sei vor 25 Jahren aus Montenegro nach Hamburg gekommen und habe nur eine Duldung und keine Arbeitserlaubnis, sagt Mona A. "Wir leben von Sozialhilfe." Die Richterin verhängt eine Strafe von 90 Tagessätzen zu sieben Euro (630 Euro) gegen Mona A., setzt die Strafe aber zur Bewährung aus. Die Angeklagte "war wohl etwas überfordert". Mona A. müsse klar sein, dass sie ihre Kinder notfalls zwingen müsse, zur Schule zu gehen. "Und zwar jeden Tag aufs Neue."