Michael K. wollte seine Freundin in der gemeinsamen Wohnung in Eilbek töten. Der 39-Jährige litt offenbar unter Depressionen.

Hamburg. Im Prozess schwieg er auf Anraten seines Anwalts, das Verfahren, in dem er wegen versuchten Mordes angeklagt war, näherte sich dem Ende. Ein Urteil wird es indes nicht geben. In der Nacht zu Montag erhängte sich Häftling Michael K. in seiner Zelle im Untersuchungsgefängnis. Beim Zellenaufschluss um 6.45 Uhr entdeckten Mitarbeiter der Haftanstalt die Leiche des 39-Jährigen.

Kurz vor dem Weihnachtsfest 2010 war Michael K. als nicht vorbestrafter Mann in Untersuchungshaft gekommen. Er hatte seine Lebensgefährtin Sabine B. in der gemeinsamen Wohnung in Eilbek gewürgt und ihr schwere Kopfverletzungen zugefügt.

Hintergrund der Tat: Die Lebensgefährtin hatte Trennungspläne. Nach der Bluttat hatte K. die Wohnung verlassen. Er war von einer Brücke in die teils zugefrorene Wandse gesprungen. Nach dem Sprung hatte er sich ans Ufer geschleppt, wo Passanten ihn fanden. Er überlebte mit einem offenen Beinbruch. Polizeibeamte nahmen ihn fest, er kam auf die Krankenstation des Untersuchungsgefängnisses. Dort wurde er laut Angaben der Justizbehörde seit Juni 2011 auch psychiatrisch und psychologisch behandelt und betreut. Michael K. litt offenbar unter Depressionen. Dass der Häftling trotz eines Suizidversuchs und bekannter psychischer Probleme in einer normalen Zelle untergebracht war und sogar seinen Gürtel behalten durfte, begründet die Behörde mit den Diagnosen der behandelnden Ärzte.

Laut Dr. Thomas Baehr, Sprecher der Justizbehörde, habe nach Feststellungen des Arztes und einer Psychologin, die den Insassen regelmäßig besucht habe, zuletzt "keine akute oder latente Selbstmordgefahr" mehr bestanden. Justiz-Staatsrat Ralf Kleindiek bedauert den Vorfall und sprach den Angehörigen sein Mitgefühl aus. Kleindiek: "Nach unseren bisherigen Erkenntnissen wäre die Selbsttötung nicht zu verhindern gewesen."

Nach einer Serie von Suiziden im Hamburger Justizvollzug hatte die Behörde in den Gefängnissen jeweils zwei "gefährdungsarme Hafträume" eingerichtet. Die Beurteilung einer eventuellen Selbstmord-Gefährdung erfolgt laut Baehr nach dem Vier-Augen-Prinzip. K. sei aufgrund der ärztlichen Diagnosen nicht in einem gefährdungsarmen Haftraum untergebracht.