Neustadt. Vor Gericht steht ein Mann mit kahl rasiertem Schädel. Früher galt er als "harter Junge", ein notorischer Gesetzesbrecher. Ein Trinker, ein Schläger, ein Vergewaltiger. Der 40-Jährige verbrachte mehr als zehn Jahre in Gefängnissen, zuletzt sperrte ihn das Landgericht Würzburg für fünf Jahre ein, weil er seine Ex-Freundin geschlagen und vergewaltigt hatte.

In solchen Härtefällen ordnet die Justiz im Anschluss an die Haftstrafe häufig eine sogenannte Führungsaufsicht an, bei entlassenen, sicherungsverwahrten Sexual- oder Gewaltverbrechern wie dem in Hamburg lebenden Vergewaltiger Hans-Peter W. ist sie ohnehin Standard. Auch Rene V. wurde die Maßregel auferlegt mit der Weisung, sich einmal pro Monat in der forensischen Ambulanz für Sexualstraftäter im UKE vorzustellen. Doch der 40-Jährige versäumte mehrere Termine - und stand deshalb am Freitag vor dem Amtsrichter.

Der Vorwurf ist alles andere als lapidar. Verstöße gegen die Weisungen der Führungsaufsicht kann die Justiz mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren ahnden. Seit Dezember 2010 hielt sich Rene V. fast durchgängig nicht an die Auflagen. Er habe die Termine im UKE verstreichen lassen, sagte Rene V., weil er durch seine Arbeit als Koch in einem Restaurant auf St. Pauli zeitlich zu stark eingespannt sei. "Die Termine passen nicht in meinen Tagesrhythmus." Und im Übrigen, so Rene V., "rede ich mit denen im UKE doch nur übers Wetter". Für das Verfahren gegen Rene V. spielt das keine Rolle: Rechtskräftig verurteilt, habe er sich der Führungsaufsicht zu unterwerfen, sagte der Richter und verurteilte den 40-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Rene V. gab sich einsichtig. Er werde künftig "versuchen", zu den Terminen zu erscheinen. Der Richter mahnte: "Bei weiteren Verstößen wird die Strafe deutlich höher ausfallen."