St. Georg. Das Amtsgericht St. Georg hat gestern einen Allgemeinmediziner wegen "tätlicher Beleidigung" zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Dr. Sawar J., 35, in einer Arztpraxis auf der Uhlenhorst bei der Untersuchung einer 27 Jahre alten Patientin eine Beleidigung auf sexueller Basis begangen hat. Weil die rechtlichen Voraussetzungen fehlten, hatte die Staatsanwaltschaft nicht wegen sexueller Nötigung gegen ihn ermittelt.

Sandra L. (Name geändert) litt lediglich unter Erkältungssymptomen, als sie sich am 8. April in der Praxis untersuchen ließ. Erst habe der Assistenzarzt ihren Bauch abgetastet, dann habe er sie mit einem Finger und ohne Handschuh-Schutz vaginal penetriert, obgleich sie über Beschwerden am Unterleib nicht geklagt habe. Danach habe er ihr noch ungefragt seine Handy-Nummer gegeben. Der Arzt, der inzwischen die Praxis verlassen hat, bestritt die Vorwürfe. Er habe eine äußere Untersuchung im Intimbereich vorgenommen, da die Patientin über Schmerzen beim Wasserlassen geklagt habe. Der Richter wertete seine Aussage als "unglaubwürdig" und sprach von einem "Vertrauensbruch".