Neustadt. Das Urteil gegen den Rentner, der seine 88 Jahre alte Ehefrau mit einem Kissen erstickte, wird heute rechtskräftig. Das Landgericht hatte den 75-Jährigen am 3. September wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und gleichzeitig den Haftbefehl aufgehoben. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Otto L. seine demente Frau am 20. März in der gemeinsamen Wohnung in Rissen tötete, weil er mit ihrer Pflege komplett überfordert war. Im Anschluss an die Affekttat wollte sich der Mann das Leben nehmen, scheiterte jedoch.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert, legte jedoch kein Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Ulf-Diehl Dreßler, Verteidiger von Otto L., zog deshalb seine Revision zurück. "Nach der schriftlichen Urteilsbegründung, die ich Ende des Monats erwarte, werde ich einen Gnadenantrag stellen", sagte Dreßler dem Abendblatt. Stimmt die Justizbehörde dem Antrag zu, wird die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die sechs Monate, die Otto L. in Untersuchungshaft verbrachte, werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Inzwischen lebt der 75-Jährige wieder in seiner Wohnung in Rissen.