War es Rache des 27-Jährigen an den Nachbarskindern? Mann hatte sich offenbar öfter über deren Fußballspiel beschwert.

Wandsbek. Er könnte den Vorwurf zurückweisen. Doch der schlaksige Mann, 27 Jahre alt, schweigt, das ist sein gutes Recht. Es ist jedoch nicht ersichtlich, warum er so eisern schweigt: Bei der dünnen Beweislage und den mageren Zeugenaussagen hätte sein Wort beim Amtsrichter in Wandsbek einiges Gewicht.

Wirklich sicher scheint sich nur die Staatsanwaltschaft zu sein. Sie wirft dem Vermögensberater vor, er habe in der Silvesternacht 2008 eine Leuchtkugel auf den damals zwölf Jahre alten Artur Z. abgefeuert. Die Jacke des Jungen fing sofort Feuer, zurück blieben zwei Brandnarben auf dem linken Oberarm.

Artur Z. ist groß geraten für sein Alter, er ist nun 14 Jahre alt, der Richter siezt ihn - als einzigen der drei minderjährigen Zeugen. Als der Angeklagte eine Silvesterparty in seiner Jenfelder Wohnung feierte, spielten der Junge und vier Freunde unter seinem Balkon mit Böllern. "Plötzlich ein Knall, dann kam eine grüne, leuchtende Kugel auf mich zu, aus Richtung des Balkons von Herrn R.", sagt er. Artur Z. ist sicher: "Er hat eine Vogelschreckpistole benutzt." Gesehen hat er die Waffe nicht.

Vogelschreckgeschosse, so erzählt es ein Sachverständiger vor Gericht, explodieren nach rund zwei Sekunden mit einem ohrenbetäubenden Knall. Erst Knall, Sekunden später die Explosion, das geht also nicht. Michael R. hatte zu Hause zwar Vogelschreckmunition aufbewahrt. Kurz nach der Attacke übergab er der Polizei eine damit gefüllte Kiste. So ein Geschoss traf jedoch nicht den Jungen, sagt ein Sachverständiger. "Es war ein Pyroknallgeschoss."

Die Partygäste von Michael R. wissen nichts von einer Schreckschusspistole. "Wir haben nur geböllert und mit Raketen geschossen", sagt die als Zeugin geladene Schwester des Angeklagten. Die Kinder jedoch hätten Böller in Richtung des Balkons geworfen.

Es lag offenbar einiges im Argen zwischen Artur Z., seinen Freunden und Michael R. Einer seiner Kumpel habe in jener Nacht skandiert "Macht mit beim Krieg gegen R.", sagt Alexander D., 15. Der Vermögensberater habe sich öfter über ihr Fußballspiel vor seiner Wohnung beschwert. "Immer wenn sie Karten im Treppenhaus spielten, habe ich sie verscheucht", sagt die Freundin des Angeklagten, Victoria C., 23. Sie glaubt, die Kinder hätten aus Rache ihre Wohnungstür mit Edding beschmiert und Müll in ihren Briefkasten gestopft. Inzwischen sei Artur Z. mit seiner Familie umgezogen. Es sei Ruhe eingekehrt.

Der Fall bleibt diffus. Mit fehlenden Erinnerungen, wie sie bei allen kindlichen Zeugen zu beklagen sind, lassen sich keine Beweislücken stopfen. Doch eine Einstellung des Verfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung lehnt die Staatsanwältin ab, es gibt einen weiteren Termin. So oder so drohe dem Angeklagten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. "Haben Sie eine Genehmigung für die Vogelschreckmunition?", fragt sie ihn. Michael R. schweigt. Seine Verteidigerin wird wissen, warum er das tut.