Neustadt. Das Amtsgericht hat einen Müllwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu 3000 Euro Strafe verurteilt. Der Angeklagte, 45, und zwei Kollegen sollten am 6. Januar auf dem Gelände der Evangelischen Stiftung Alsterdorf Müllcontainer entleeren. Beim Rückwärtsfahren überrollte der Müllwagen einen 45 Jahre alten, behinderten Mann und verletzte ihn tödlich. Der Müllmann habe pflichtwidrig eine Dienstanweisung missachtet, wonach er sich von Kollegen hätte einweisen lassen müssen. Zudem habe er nicht genug auf den Monitor der Rückfahrkamera geachtet, so das Gericht.