Gelegenheit macht Diebe. Zwei Beamte erwischten den 29-Jährigen nach den Schanzenfest-Krawallen mit einem Apple-Notebook unter dem Arm.

Hamburg. Er wollte doch nur nach Hause gehen. Wollte nichts zu tun haben mit den Krawallen nach dem Schanzenfest am 13. September 2009. Deshalb, sagt der Angeklagte, habe er in jener Nacht einen Bogen ums Schulterblatt gemacht. Eine unangenehme Begegnung mit der Polizei blieb dem Blumenverkäufer trotzdem nicht erspart: Zwei Beamte erwischten den 29-Jährigen um 2 Uhr früh auf der Stresemannstraße mit einem Notebook des US-Herstellers Apple unterm Arm - das Mac Book Pro war nur wenige Minuten zuvor aus einem während der Krawalle geplünderten Apple Store an der Ludwigstraße gestohlen worden.

Doch mit dem Diebstahl will Atila Ü., der sich gestern auch wegen des Vorwurfs der Hehlerei vor dem Amtsgericht verantworten muss, nichts zu tun haben. Nach seiner Darstellung drückte ihm auf der Schanzenstraße eine Gruppe schwer mit Tüten und Taschen beladener Jugendlicher ein weißes Paket in die Hand. "Einer sagte zu mir: Bruder, hier, nimm doch auch einen."

Erst im Weitergehen habe er entdeckt, dass sich in dem Karton ein hochpreisiges Notebook befand. Keine zwei Minuten später sei er Polizisten in die Arme gelaufen, die per Funk über den Einbruch in den Apple Store informiert worden waren. "Ich habe nicht darüber nachgedacht, was ich da in die Hand genommen habe", sagt Atila Ü. "Erst als die Polizisten kamen, hat es klick gemacht." In der Vergangenheit hat es offenbar nicht allzu oft "klick" gemacht. Auf das Konto des 29-Jährigen, der mit sittsam gefalteten Händen auf der Anklagebank sitzt, geht eine ganze Reihe von Straftaten. Aktuell läuft noch eine Bewährung, ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung steht ihm bevor. Eine Einstellung des Verfahrens, die sein Verteidiger anregt, lehnt auch der Staatsanwalt ab. "Da ist der grüne Zettel", sagt er und zeigt auf ein Dokument auf dem Richterpult - es enthält die ganze stattliche Liste der Eintragungen im Bundeszentralregister.

+++ SO KRIMINELL IST IHR STADTTEIL +++

Für Atila Ü. wird es richtig eng: Der Staatsanwalt beantragt sechs Monate Gefängnis, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, weil er für Atila Ü. keine positive Sozialprognose stellen könne. Und die vorgeschobene Naivität kaufe er dem Angeklagten nicht ab. "Dass man innerhalb einer laufenden Bewährung Diebesgut entgegennimmt, ist einfach nicht zu verstehen." Der Verteidiger von Atila Ü. fordert Freispruch: Sein Mandant habe das Notebook gar nicht an sich bringen wollen, ihm habe der Vorsatz gefehlt.

Der Richter folgt weder dem einen noch dem anderen Antrag: Er verurteilt den Angeklagten wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 2250 Euro. Als strafmildernd wertet er das Geständnis von Atila Ü. "Sie hätten uns ja auch Märchen erzählen können - etwa, dass Sie das Gerät gerade bei der Polizei abliefern wollten." Schließlich, so hat es der 29-Jährige erzählt, hätte er mit dem edlen Hightech-Gerät ohnehin "nichts anfangen können".