Hausbruch. Das Hamburger Landgericht sieht im Fall des mutmaßlichen Schlägers von Neuwiedenthal, Amor S., keinen dringenden Tatverdacht wegen des Vorwurfs der versuchten Tötung, sondern nur noch in Hinblick auf eine gefährliche Körperverletzung. Wie berichtet soll der 31-Jährige am 26. Juni bei einem Polizeieinsatz in Neuwiedenthal einen Beamten so schwer verletzt haben, dass der Mann beinahe sein Augenlicht verloren hätte.

Das Amtsgericht hatte Amor S. zunächst auf freien Fuß gesetzt. Darauf legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Landgericht bestätigte den Haftbefehl, teilt jedoch die Auffassung des Amtsgerichts, dass der Haftbefehl nicht auf dem Vorwurf der versuchten Tötung gründen dürfe.

Fünf Polizisten waren Ende Juni verletzt worden, als sie einen Verdächtigen festnehmen wollten. Sie wurden von rund 30 Männern attackiert. Die Polizei nahm 16 Angreifer im Alter zwischen 15 und 32 Jahren fest.