Aufenthalt war bekannt geworden. Hans-Peter W. ließ sich nach Alsterdorf fahren

Hamburg. Die Odyssee des ehemaligen Sicherungsverwahrten Hans-Peter W. geht weiter. Der 53-Jährige, der erst vor zwei Wochen aus der Justizvollzugsanstalt Freiburg entlassen wurde, hat gestern Mittag auch sein drittes Domizil in Hamburg wieder verlassen müssen, nachdem sein Aufenthaltsort bekannt geworden war. Auf eigenen Wunsch ließ er sich von den Beamten, die zu seiner Überwachung abgestellt worden sind, ins Polizeipräsidium nach Alsterdorf fahren. Noch ist völlig unklar, wie lange der 1981 wegen Vergewaltigung Verurteilte dort bleiben kann, da das Präsidium für eine dauerhafte Unterbringung ungeeignet ist.

Hans-Peter W. muss in den kommenden fünf Jahren strenge Auflagen erfüllen, die ihm das Landgericht Freiburg erteilt hat. Dazu gehören Meldepflichten bei der Polizei, aber auch ein Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Verstößt er gegen diese Auflagen, drohen ihm bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Unterdessen bahnt sich in der Regierungskoalition in Berlin ein Streit um die Reform der Sicherungsverwahrung an. Unionspolitiker kündigten an, an der nachträglichen Sicherungsverwahrung festhalten zu wollen. Sie stellten sich damit gegen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sie abschaffen will.