Der 42-Jährige hatte eine Schlecker-Kassiererin mit dem Tod bedroht. Gericht verhängt Bewährungsstrafe wegen minderschweren Falls.

Hamburg. Das schlechte Gewissen machte ihm zu schaffen. Die Gedanken an sein Opfer, das er mit einem Messer bedroht und beraubt hatte, ließen ihn nicht mehr schlafen. Als "absoluten Tiefpunkt" in seinem Leben bezeichnete Andreas R. im Nachhinein seinen Überfall auf einen Drogeriemarkt. Und stellte sich der Polizei mit den Worten: "Das mit dem Schlecker-Markt letzte Woche war ich." Gestern verurteilte das Landgericht den 42-Jährigen wegen des Verbrechens vom 21. April zu einem Jahr und acht Monaten Haft mit Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt, die Verteidigung auf 18 Monate plädiert. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

"Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich mein Leben neu starten muss", hatte der Angeklagte im Prozess seinen Entschluss begründet, sich selber zu stellen. Den Raubüberfall habe er begangen, weil er arbeitslos gewesen sei, dazu obdachlos, weil ihn seine Freundin vor die Tür gesetzt hatte, zudem sei ihm das Arbeitslosengeld gestrichen worden. In dieser verzweifelten Lage habe er sich entschlossen, einen Raubüberfall zu begehen. In dem Schlecker-Markt forderte er von der Kassiererin Geld und erbeutete 240 Euro. Und drohte vor seiner Flucht: Wenn sie die Polizei alarmiere, "komme ich zurück und steche Sie ab". Diese massive Drohung sei "sein großer Fehler gewesen", hatte der gelernte Kfz-Mechaniker zum Prozessauftakt gesagt. "Ich habe mir vorgestellt, wie es der Kassiererin jetzt geht. Schließlich sah ich nur noch eine Möglichkeit: mich zu stellen."

Vor allem, weil Andreas R. sich aufgrund seines Gewissens der Polizei offenbarte und obwohl es keinen Tatverdacht gegen ihn gab, wertete das Gericht die Tat als minderschweren Fall des schweren Raubes. Gleichwohl handele es sich um eine schlimme Straftat, betonte der Kammervorsitzende und sagte zum Abschluss an den Angeklagten gewandt. "Auch wenn man unter der Brücke schlafen muss: Ein Raub darf nicht wieder vorkommen und auch keine andere Straftat." Noch gestern konnte der Angeklagte seine Zelle in der Untersuchungshaft verlassen.