Der Anklage zufolge hatte der vorläufig festgenommene Mann dem Polizisten zuvor seine Socken ins Gesicht geworfen.

Hamburg. Das Amtsgericht St. Georg hat einen 46 Jahre alten Polizeibeamten zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einem Festgenommenen mit dem Fuß gegen den Kopf getreten hat. Das Opfer erlitt dabei eine Platzwunde am Kinn. Der Anklage zufolge hatte der vorläufig festgenommene Mann dem Polizisten zuvor seine Socken ins Gesicht geworfen. Vor der Richterin räumte der Beamte den Tritt ein. "Es tut mir sehr leid", betonte der 46-Jährige.

Die Richterin wertete den Tritt gegen den Kopf als Körperverletzung im Amt, rechnete dem Polizisten aber sein Geständnis strafmildernd an. "Sie stehen dazu, was passiert ist", sagte sie bei der Urteilsbegründung. Das Gericht verhängte eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro.

Der Verteidiger des Angeklagten wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass sich sein Mandant in einer Ausnahmesituation befunden habe. "Die Sache hat sich aufgrund der Provokation seitens des vorläufig Festgenommenen zugetragen", erklärte er.

Der Staatsanwalt hingegen verwies auf die Wehrlosigkeit des Opfers: "Wir haben es hier mit einem Vorfall zu tun, bei dem der Geschädigte einen Angriff gegen den Kopf hinnehmen musste." Er habe auf der Wache im Stadtteil Billstedt auf dem Boden gesessen und sei dem Angriff hilflos ausgeliefert gewesen, sagte der Ankläger.