Die Tat ereignete sich im Januar in einem marokkanischen Café in St. Georg, nachdem die beiden Männer gemeinsam getrunken hatten.
Hamburg. Das Opfer mied jeden Blickkontakt mit dem ehemaligen Peiniger, auch der Angeklagte vermochte es nicht, dem jungen Mann, dem er laut Anklage Schlimmes angetan hat, in die Augen zu sehen. Vor der Großen Strafkammer 12 des Landgerichts begann gestern ein Prozess um eine Vergewaltigung unter Männern.
Die Tat ereignete sich im Januar in einem marokkanischen Café in St. Georg, nachdem die Männer gemeinsam getrunken hatten. Am Ende gab es einen Schwer- und einen Leichtverletzten, der Täter, wurde wenig später gefasst. Abdessamad M. (34), der jetzt angeklagte, auf den ersten Blick wenig bedrohlich wirkende Mann, hatte sich nach dem gemeinsamen Abend plötzlich mit einem Messer bewaffnet und das 20 Jahre alte Opfer, wie der Angeklagte ein Marokkaner, gezwungen, sich zu entkleiden. Nach ersten Messerstichen in Gesicht und Armen gab das Opfer, das das Café auch als Übernachtungsstätte genutzt hatte, den ersten Widerstand auf. Abdessamad M. zwang es, verschiedene Sexpraktiken zu dulden und auszuführen. Immer wieder fügte der 34-Jährige dem jüngeren Mann dann Schnittwunden zu und drohte, zuzustechen, wenn nicht geschehe, was er verlange.
Aufgeschreckt durch die Schmerzensschreie des Opfers, wachte ein weiterer Mann, der in dem Café geschlafen hatte, auf und rannte in den Gastraum. Auch ihn griff der 34-Jährige, nunmehr bewaffnet mit zwei Messern, an. Der Marokkaner erlitt ebenfalls Schnittwunden.
Im Gerichtssaal ließ der Angeklagte über einen Dolmetscher und seine Verteidigerin mitteilen, dass er sich vorerst nicht zur Anklage äußern werde. Das junge Opfer sagte als Zeuge aus - selbstverständlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Seit der Tat ist der junge Mann in psychologischer Behandlung.
Ob der Täter die Vergewaltigung unter dem Einfluss einer Psychose begangen hat, ob Drogen oder Medikamente im Spiel waren, soll nun im Prozess geklärt werden. Zwei weitere Verhandlungstermine sind angesetzt. Der Angeklagte sitzt seit der Festnahme durch Polizeibeamte in Untersuchungshaft.