Das Gericht ist überzeugt, dass Dr. Q. Sohn Florian durch eine Falschaussage vor einer Verurteilung wegen Fahrerfluchts bewahren wollte.

Hamburg. Die Amtsrichterin ließ keinen Zweifel: Vor Gericht als Zeuge falsch auszusagen, auch wenn dahinter der Wunsch steht, einen Angehörigen rauszupauken - das geht mitnichten als Kavaliersdelikt durch. Würde die Lüge Schule machen, das Vertrauen in die Rechtspflege wäre erschüttert. Was wären Zeugenaussagen als Beweismittel dann noch wert? Zu Recht bestrafe der Gesetzgeber das Vergehen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug relativ hart.

Der Zahnarzt Dr. Michael Q. bekam gestern zu spüren, wie bitter sich eine Lüge vor Gericht rächen kann. "Mein Mandant ist durch das Verfahren emotional stark belastet", sagt sein Verteidiger. Der weißhaarige, elegant gekleidete Herr sei erschüttert, wie mit ihm, dem Unbescholtenen, in der Öffentlichkeit umgesprungen werde. Er wolle diesen Prozess hinter sich bringen, sagt sein Verteidiger und schlägt dem Staatsanwalt - erneut - vor, das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung einzustellen. Ohne Erfolg.

Am Ende also ein Schuldspruch: Dr. Q muss eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 60 Euro (5400 Euro) zahlen, schrammt damit knapp an einer Vorstrafe vorbei. Auch seine Partnerin, die Zahnärztin Dr. Simone K. (30), stand vor Gericht, ebenfalls wegen "falscher uneidlicher Aussage". Sie sprach die Kammer jedoch frei.

Das Gericht ist überzeugt, dass Dr. Q. seinen Sohn Florian (31) durch eine Falschaussage vor einer Verurteilung wegen Fahrerfluchts bewahren wollte. Der Junior hatte im August 2007 beim Ausparken mit dem Mercedes seines Vaters einen am Eppendorfer Marktplatz abgestellten BMW Z3 gerammt und war dann vom Unfallort geflüchtet. In der ersten Instanz war er freigesprochen worden - auch weil sein Vater ausgesagt hatte, er habe an jenem Tag den Wagen mit seiner Freundin gefahren. In der Berufungsverhandlung wurde Florian Q. trotzdem zu 2100 Euro Geldstrafe verurteilt.

"Sie haben willentlich gelogen", sagt der Staatsanwalt. Die Zahnärzte hatten sich während der Verhandlung hingegen auf einen Irrtum berufen: Sie hätten das Auto häufig am Eppendorfer Marktplatz abgestellt. Und sie seien sich sicher gewesen, dass sie auch am fraglichen Tag dort geparkt und den Unfall - ohne ihn zu bemerken - verursacht hätten. Überdies habe er keinen Grund, seinem Sohn beizustehen, gab der Zahnarzt an. Dr. K. sei die Jugendfreundin seines Sohnes gewesen. Nachdem er mit ihr zusammenkam, sei das Verhältnis zwischen Vater und Sohn deutlich abgekühlt. Während das Gericht nicht ausschließen konnte, dass die 30-Jährige fahrlässig falsch ausgesagt hatte, schenkte es der Version von Dr. Q. keinen Glauben.

Der 62-Jährige habe die Tat vorsätzlich begangen. Nicht mal die Möglichkeit eines Versehens habe er, trotz erheblicher Zweifel, in der ersten Instanz eingeräumt. Im Gegenteil. Wieder und wieder habe er da beteuert, er habe den Wagen gefahren - Irrtum ausgeschlossen. Dabei hatten drei Zeugen ausgesagt, er sei es eben nicht gewesen, der hinterm Steuer saß. Auch habe die Kammer ihm "goldene Brücken in Richtung eines Irrtums gebaut". Die Richterin: "Sie haben eine Sicherheit gezeigt, die nicht da gewesen sein kann."