Farhad A. muss sich wegen Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Amtsgericht St. Georg verantworten.

Hamburg. Farhad A. hat kaum noch Erinnerungen an seine Geisterfahrt. Als er am 30. Oktober 2008 mit seinem Geländewagen über die Bergedorfer Straße (B 5) bretterte - mit zwei Promille Alkohol im Blut. Als er beinahe einen Polizisten totgefahren hatte. Jochen P. (34), nach Dienstende gerade in seinem Golf auf dem Heimweg, sah den BMW X 3 bei Billstedt wie ein Geschoss auf sich zurasen. "Ich versuchte auszuweichen, doch er hat mich frontal erwischt." Laut Anklage waren beide mit Tempo 80 unterwegs.

Seit gestern muss sich Farhad A. vor dem Amtsgericht St. Georg verantworten, wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Der 28-Jährige wirkt reuig und zerknirscht. "Ich habe Mist gebaut. Ich wollte niemandem wehtun." Nach einem handgreiflichen Streit mit seiner Frau habe er sich mit Wodka betrunken, habe dann einen Freund besuchen wollen. "Ich weiß nicht mal mehr, wie ich auf die Straße kam", sagt der Polier. Er erlitt damals leichte Verletzungen - Jochen P. kam so eben mit dem Leben davon. Der 34-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, sein Arm war gebrochen, seine Lunge gerissen. Zehn Tage lang lag er im künstlichen Koma. Der Hobbykampfsportler war vor dem Unfall als Polizist gern im Außeneinsatz. Drei Monate nach der Reha kann er den linken Arm noch immer nicht durchstrecken und erledigt Schreibtischarbeit. Seine Verbeamtung ist vorerst ausgesetzt.

Wollte sich der Geisterfahrer das Leben nehmen? Seiner Frau soll Farhad A. am Telefon, kurz vor dem Unfall, gesagt haben: "Ich geb Gas, ich geb Gas. Leider bin ich nicht tot." Doch der Angeklagte verneint Suizidgedanken.

Sollte das Gericht dennoch statt Fahrlässigkeit einen bedingten Vorsatz annehmen, wären die Folgen womöglich gravierend - für Opfer und Täter. Die Schadenersatzforderungen im folgenden zivilrechtlichen Verfahren bewegen sich nach Einschätzung des Opferanwalts "im hohen fünfstelligen Bereich". Allerdings würde bei einem Suizidversuch der "Versicherer wohl nicht zahlen", sagt der Verteidiger von Farhad A. Sein Mandant ist Afghane. "Wenn es mit einer Vorstrafe endet, steht seine Einbürgerung auf dem Spiel." Der Prozess wird am 19. Februar fortgesetzt.