Selbst die Amtsrichterin gesteht ein: Diesen Prozess zu eröffnen, habe ihr Kopfzerbrechen bereitet. Angeklagt ist Peter Josef H. (66) wegen der Organisation eines Glücksspiels. Der Strafgefangene in der JVA Fuhlsbüttel soll dort Bundesligatippspiele veranstalt haben. Einsatz pro Tippreihe: eine Tafel "Ritter Sport Schokolade" für 89 Cent.

Seit sechs Jahren würden sieben Gefangene tippen, er verwalte die Einsätze für eine "Bearbeitungsgebühr" in Höhe von zehn Prozent, sagt der Angeklagte. Pro Spieltag streiche er etwa vier Tafeln ein. Auch die Vollzugsbeamten hätten davon gewusst. Der Staatsanwalt will sich indes nur auf ein Verwarngeld einlassen. "Das steht zwar auf dem Zettel, aber das ist ja noch eine der leichteren Sachen", sagt der Angeklagte mit Blick auf sein ellenlanges Vorstrafenregister. Sein Verteidiger indes fordert einen Freispruch: Es sei fraglich, ob es sich um ein Glücksspiel handele, ob selbst unter Anstaltsbedingungen eine Schokotafel einen Gegenstand von hohem Wert darstelle. Zudem sei das Spiel lange toleriert worden, sein Mandant einem Verbotsirrtum erlegen.

Wie ein Bumerang könnte der von der JVA forcierte Fall zurückkommen: Der Prozess wird fortgesetzt, demnächst sollen Beamte verhört werden, die den offenen Rechtsbruch womöglich geduldet haben.