Zülküf K. steht vor dem Amtsgericht Wandsbek, angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Hamburg. Als die Richterin das Urteil verkündet, bricht Manuela G. in Tränen aus. Es sind Tränen der Erleichterung. Ihr gegenüber sitzt der Angeklagte, ihr Ex-Verlobter. Der Mann, der sie einmal geliebt haben muss. Und der sie doch so brutal zusammenschlug und auf sie eintrat, als sie auf dem Boden lag. Der Gewalttäter, der ihr Gesicht zertrümmerte. Weil sie Nein sagte, als er Sex verlangte.

Vor dem Amtsgericht Wandsbek steht Zülküf K. (25), angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung. Der breitschultrige Mann hat die Chuzpe oder das seltsam anmutende Bedürfnis, seiner übel zugerichteten Ex-Freundin ausgerechnet vor Gericht seine ewige Liebe zu beichten. "Schatz", säuselt er, "ich liebe dich noch immer".

Manuela G. zuckt zusammen. Hat sie richtig gehört? Sie ist 25 Jahre alt, eine attraktive junge Frau mit hellblonden Haaren. Die angehende Altenpflegerin war drei Jahre mit dem Angeklagten liiert, sie trennten sich, blieben aber Freunde. Am 3. August, sagt Manuela G., seien sie zum Feiern auf die Reeperbahn. Sie, ihre Freundin Paulina und der Angeklagte. Am nächsten Tag wollten die beiden Frauen in den Urlaub fliegen. Zülküf K. sollte sie zum Bremer Flughafen fahren.

Am frühen Morgen endet die Kiez-Tour der drei in der Wohnung von Manuela G. Zülküf K. sei gleich aufdringlich geworden. "Er wollte mit mir schlafen, aber ich wollte nicht", sagt sie. Ihr Ex-Freund habe ein Messer gezückt, sie geschlagen. Ihre Nase blutete, sie wollte ins Krankenhaus, er wollte das verhindern und schleuderte sie draußen gegen einen Zaun. Ihre Freundin Paulina beobachtete die Tat. "Er trat mit den weißen Turnschuhen immer wieder auf ihren Rücken und ihren Kopf ein", sagt sie.

Die Ärzte diagnostizieren Platzwunden, Unterblutungen, Abschürfungen. Die Tritte gegen den Kopf, so ein Gutachten, waren "potenziell lebensbedrohlich". Vier Stunden lang wird Manuela G. operiert, mehrere Gesichtsknochen sind gebrochen und müssen mit einer Metallplatte verschraubt werden. Noch heute leidet sie unter den Folgen der Attacke, seelisch und körperlich. Das Zahnfleisch fühlt sich taub an. Nur mit Tabletten könne sie einschlafen. Albträume und Panikattacken verfolgen sie.

Der Peiniger wendet den Blick von der Ex-Freundin ab, verbirgt seine Augen hinter der Hand. "Ich bereue, was ich getan habe", sagt Zülküf K. Trotzdem bedrohte er sie nach der Tat. Manuela G.: "Er sagte, dass er meine Mutter umbringt, wenn ich meine Anzeige nicht zurückziehe."

Er sei "besoffen" gewesen in jener Nacht, nachdem er eine halbe Flasche Wodka geleert habe, sagt K. Dennoch konnte er seine Tritte koordinieren und mit dem Auto flüchten. Für die Annahme einer verminderten Schuldunfähigkeit reicht das so gerade eben.

Den Staatsanwalt erinnert der Fall an "ein Stück aus dem Tollhaus", an finsterstes Mittelalter. "Glaubten Sie, alte Rechte geltend machen zu können? Sie hätten akzeptieren müssen, dass sie nicht mit Ihnen schlafen wollte."

Die Richterin folgt dem Antrag der Anklage, verurteilt Zülküf K. zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, Bewährung ausgeschlossen. Er sei einschlägig vorbestraft und habe ein enormes Aggressionspotenzial offenbart.

Zülküf K. nimmt das Urteil reglos zur Kenntnis. Manuela G. verlässt den Gerichtssaal - nun mit festem Blick, den Kopf erhoben.