Am 31. Dezember endet die straffreie Abgabe von illegaler und verbotener Munition und Waffen. Dann drohen bis zu drei Jahre Haft.

Hamburg. In wenigen Tagen läuft die Amnestie aus. Bis zum 31. Dezember haben Besitzer von illegalen Waffen Zeit, diese straffrei abzugeben. Seit 2007 hat die Polizei bereits 5000 Gewehre, Pistolen, Hieb- und Stichwaffen eingesammelt. Sie können noch anonym bei der Polizei oder in ausgewählten Waffenläden abgegeben werden. Wer ab kommendem Jahr erwischt wird, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.

"Ich appelliere daher an alle betroffenen Bürger, diese Möglichkeit zur Rückkehr in die Legalität unbedingt zu nutzen", sagte Innenstaatsrat Stefan Schulz. "Niemand sollte sich wegen eines Gegenstandes seine persönliche Zukunft verbauen. Allein ein Butterfly-Messer würde reichen." Händler, die Waffen noch bis zum 31. Dezember annehmen, sind unter www. hamburg. de/innenbe hoerde im Internet zu finden. Die Vorschriften für die Lagerung von Schusswaffen sind bereits 2003 verschärft worden. Anmeldepflichtige Lang- und Kurzwaffen müssen je nach Gewicht, Klassifizierung und Anzahl in genormten und zertifizierten Schränken verwahrt werden. Die Munition für die Schusswaffen muss entweder in einem gesonderten Schrank oder in einem eingebetteten Tresor aufbewahrt werden.

Oft handelt es sich um vererbte Waffen des Großvaters, die einfach nur auf dem Dachboden oder im Schrank liegen. "Viele Bürger wussten einfach nicht, wohin damit", erklärt der Erste Kriminalhauptkommissar Niels Heinrich, einer der beiden Leiter der Dienststelle für Waffen- und Jagdangelegenheiten. Wenn die neuen Besitzer keine Waffenbesitzkarte haben und eben nicht den vorgeschriebenen Tresor, machen sie sich künftig strafbar. "Um es ganz deutlich zu machen: Es geht nicht um die Erlaubnis, mit diesen Waffen auf der Straße herumzulaufen. Schon der Besitz ist illegal", erklärt Heinrich. Bereits nach der ersten Waffenrechtsverschärfung 2003 hatte die Innenbehörde eine Schonfrist für die Abgabe illegaler Waffen ausgerufen. Die Verschärfung war eine Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt.

Nach Winnenden ist das Waffenrecht erneut verschärft worden. Die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen zu Hause soll besser überprüft werden. Die Vorkehrungen müssen bereits bei Antragstellung für eine Waffen-Besitzerlaubnis nachgewiesen werden. Den Behörden wird zudem die Möglichkeit eingeräumt, dies verdachtsunabhängig nachzuprüfen. Wohnräume dürfen gegen den Willen der Eigentümer aber nur betreten werden, um dringende Gefahren zu verhüten.