Darius K. muss eine sieben Jahre lange Strafe absitzen. Ob er dann freikommt, entscheidet heute das Landgericht.

Hamburg. Es ist schwer zu ertragen, was der Richter über den Angeklagten verliest, besonders für die Mutter seines Opfers. Auch erfahrene Prozessbeobachter müssen schlucken. Allein 40 Minuten braucht der Richter für die Beschreibung der Kinderpornos, die auf dem Computer von Darius K. gefunden wurden. Genauso lange schildert er, wie sich der 34-Jährige mehrfach an zwei kleinen Mädchen vergangen hat. Eine solche Konzentration pädophiler Abartigkeiten mit sadistischen Einschlägen macht auch das Gericht mürbe. Nach einer Stunde legt der Richter eine Pause ein: Eine Schöffin erträgt es nicht mehr.

Schon vor 14 Monaten verurteilte das Landgericht den 34-Jährigen zu sieben Jahren Gefängnis. Dass er auch danach eine Gefahr für die Allgemeinheit bleibt, hielt die Kammer für wahrscheinlich. Das Gericht verhängte deshalb zusätzlich eine Sicherungsverwahrung nach der Haft. Dagegen hat der Techniker erfolgreich Einspruch beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. An der Haftstrafe hingegen wird nicht gerüttelt.

Nun steht der Mann mit den aschblonden Haaren wieder vor Gericht. Weil der BGH die rechtliche Hürde für eine Sicherungsverwahrung bei jungen, nicht vorbestraften Tätern hoch gelegt hat, stehen seine Chancen nicht schlecht, mit der reinen Haftstrafe davonzukommen - das Ur-teil soll heute verkündet werden. Seit 1998 sammelte Darius K. Kinderpornos im Internet, 5600 speicherte er auf seinem Computer ab. Doch zunächst heizten die Bilder, die er vor seiner 20 Jahre älteren Partnerin versteckt hielt, nur seine Fantasie an. Wenn er Karina F. (Name geändert), seine in Rahlstedt lebende Halbschwester besuchte, spielte er mit ihr, oder er las ihr Märchen vor. Als das Mädchen ein Kondom bei ihm fand, interpretierte er ihre Neugier als sexuelles Interesse. Da war sie sieben Jahre alt.

Er führte ihr dann auf seinem Laptop Kinderpornos vor, um herauszufinden, "auf was sie anspringt". Anfang 2005 verging er sich erstmals an seiner Halbschwester, ließ sich von ihr intim streicheln, oral befriedigen, und schließlich penetrierte er sie. Für Fotos musste sie nach seinen "Regieanweisungen" posieren. 30-mal missbrauchte er das Mädchen, außerdem zwang er es, Sex-Utensilien zu benutzen. Sein zweites Opfer war gerade fünf Jahre alt: Felicitas K. (Name geändert), die Tochter seiner Cousine, die ab und zu bei Karina F. spielte. Regelrechte Drehbücher schrieb er, in denen er von perversen Orgien mit den Kindern träumte. Im Sommer 2007 zwang er auch Felicitas K., ihn unsittlich zu berühren. Seine Internet-Sammelwut wurde ihm indes zum Verhängnis: Anfang März 2008 durchsuchte die Polizei seine Wohnung, fand dort Fotos von Karina F. und Felicitas K.

Es klingt fast lapidar, wenn der Techniker vor Gericht von seiner "damaligen Neigung" spricht, die er nun in einer Therapie "überarbeiten will" - als gelte es, eine kaputte Maschine wieder flottzumachen. Doch wie ernst ist es ihm wirklich?

Karina F. hat er noch nicht mal einen Cent der im ersten Prozess vereinbarten 22 000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Im Gegenteil: Er hatte seine Mutter damals sogar angewiesen, Geld beiseite zu schaffen, "damit die es nicht bekommen". Ins Gefängnis ließ er sich Spiele und DVDs bringen - aber nicht ein Buch über Pädophilie. Von einer "schwer eingeschliffenen Form der Pädophilie" spricht der Gutachter, von einer "virulenten Störung". Zudem sei die Rückfallwahrscheinlichkeit bei Pädophilen nach der ersten Haft "enorm hoch".

Auf Fragen, gerade wenn er sich von der Nebenklage in die Enge getrieben fühlt, antwortet Darius K. oft schnippisch. Einige Zuschauer schütteln über so iel Chuzpe den Kopf. Karinas Mutter starrt nur traurig auf den Boden.