Der 18-jährige Kai S. hat zugegeben, den offensichtlich pädophilen Kurt S. im März mit 21 Messerstichen getötet zu haben.

Hamburg. Seine Hände vergräbt er in seinen Jackentaschen. So, als wolle er sie verstecken, als das Gutachten über ihn verlesen wird. Kai S. sitzt im Saal 390 des Hamburger Landgerichts. Der 18-Jährige hat zugegeben, den offensichtlich pädophilen Kurt S. im März mit 21 Messerstichen getötet zu haben (das Hamburger Abendblatt berichtete). "Ich wollte Kinder schützen", sagt Kai S. Brutale Selbstjustiz im Stadtteil Steilshoop?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Opfer arg- und wehrlos, die Tat heimtückisch war und vorsätzlich geschah. Für Kai S. könnte das heißen: Höchststrafe nach Jugendrecht - zehn Jahre Haft. Am fünften Verhandlungstag sitzt neben Kai S. auf der Anklagebank eine blonde, junge Frau, die nervös an ihrem rosa Palästinensertuch zupft. Christina W., Kai S.s Freundin, soll tatenlos zugesehen haben, als der angehende Lagerist das Opfer erstach. Der 17-Jährigen droht nun eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung bei Mord oder bei Totschlag.

Der Hintergrund: Kai S. hatte seinen Nachbarn Kurt S. angezeigt - wegen Kinderpornografie. Bei der Durchsuchung der Wohnung am Schreyerring hatten die Ermittler einschlägiges Beweismaterial sichergestellt. Es habe jedoch keinen Hinweis gegeben, dass sich der geistig Behinderte an der Produktion kinderpornografischen Materials beteiligt oder selbst Hand angelegt habe.

Nach einem Streit wegen der Anzeige wollte sich Kai S. mit seinem Nachbar Kurt S. versöhnen. Gegen 3 Uhr nachts seien Täter und Opfer zusammen mit Christina W. am 2. März nach draußen gegangen, angeblich, um das "Versöhnungsbier" zu holen. Doch Kai S. steckte ein Küchenmesser ein, mit dem er dem Nachbarn nur Angst einjagen wollte. Kurt S. sollte seine pädophile Neigung der Polizei gestehen.

Stattdessen habe Kurt S. gesagt: "Ich bin behindert, die Polizei kann mir gar nichts", und gelacht. Da stach Kai S. zu, 21-mal. Im Affekt, urteilt der Gutachter. Bei dem Angeklagten sei eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung festzustellen, er brauche unbedingt Therapie. Auch weil der Angeklagte offenbar selbst sexuell missbraucht worden ist.

Am Donnerstag werden die Plädoyers und im November das Urteil erwartet.