Ein Hausmeister aus Hamburg ist wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Er kommt womöglich nie wieder frei.

Hamburg. Aschfahl, den Kopf nach unten gesenkt, erlebte Lothar L. gestern, wie sein schlimmster Albtraum wahr wurde: Das Hamburger Landgericht hat den 54 Jahre alten Mann zu sieben Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Mehrfach hatte der pädophile Hausmeister ein neun Jahre altes, geistig zurückgebliebenes Mädchen schwer missbraucht.

Die Sicherungsverwahrung gilt als Ultima Ratio des Strafrechts: Sie wird angeordnet, wenn begründet ist, dass ein Täter auch nach verbüßter Haftstrafe eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Im Extremfall müsste Lothar L. bis an sein Lebensende hinter Gittern bleiben.

"Pädophilie ist nicht wegtherapierbar", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Trappe. Es sei davon auszugehen, dass sich L. aufgrund seiner starken Neigung an weiteren Kinder vergehen werde. Zweimal sei er bereits wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Eine Sicherungsverwahrung sei daher gerechtfertigt. "Es ist das oberste Gebot eines Staates, für seine Kinder zu sorgen und sie zu schützen." Der Sexualstraftäter habe seine Opfer stets im sozialen Umfeld gesucht und sich ihr Vertrauen erschlichen. Es handele sich um ein "eingeschliffenes Verhaltensmuster".

Die Verteidigerin von Lothar L. zog gestern eine Revision in Erwägung und kritisierte den Schuldspruch als "unsäglich" für ihren Mandanten. Das Urteil zeichne sich "durch eine ungewöhnliche Klarheit aus, die in Verfahren gegen Pädokriminelle in Deutschland leider nicht die Regel sind", teilte hingegen die Deutsche Kinderhilfe mit.

Beim Gassi-Gehen hatte der 54-Jährige die neunjährige Petra in Rothenburgsort kennengelernt. Petra, aber auch ihre Eltern, fassten rasch Vertrauen. Das Mädchen besuchte ihn öfter an seinem Arbeitsplatz, einem Bürohaus am Glockengießerwall, wo er im siebten Stock einen Aufenthaltsraum eingerichtet hatte. Dort missbrauchte er sie mehrfach. Außerdem filmte und fotografierte er das Kind in aufreizenden Posen. Lothar L. flog erst auf, als ein Kollege zufällig eindeutige Bilder auf seinem Handy entdeckt hatte.

Der Aussage von L., die Taten hätten sich ohne sein Zutun "ergeben", widersprach das Gericht: Er habe sie sogar mit "erheblicher krimineller Energie" geplant. Gezielt habe er Petra ausgewählt, weil er aufgrund ihrer Entwicklungsverzögerung damit rechnen konnte, auf geringen Widerstand zu stoßen.

Dabei gab es Warnzeichen. So habe L.s frühere Lebensgefährtin kinderpornografische Fotos auf seinem Handy entdeckt. Doch statt die Polizei zu alarmieren, habe sie ihn lediglich aufgefordert, die Bilder zu löschen. Lothar L. selbst hatte zudem Petras Eltern Fotos gezeigt, auf denen ihre Tochter nur in Unterwäsche zu sehen war. Trotzdem seien sie nicht misstrauisch geworden. Die seelischen Folgen für das Kind seien unabsehbar, sagte Richter Trappe. Als Folge der Schandtaten nässe sich das Mädchen immer wieder ein. "Sie kommt in psychologische Behandlung, und das ist gut so."