2005 fälschte Mark M. ein juristisches Prüfungszeugnis und ließ sich dann von der Uni anstellen.

Hamburgagarci. Mark M. (34) braucht Anerkennung wie die Luft zum Atmen. Der Hochstapler sollte studentische Arbeiten korrigieren - was er indes nie tat. Ein mögliches Motiv dafür lieferten Gutachter in einem früheren Verfahren: M. leide unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und einem zwanghaften Geltungsbedürfnis. Einige Male schon stand M. wegen Betrugs und Urkundenfälschung vor Gericht.

Gleichwohl sei er "doch ein intelligenter Mensch", sagt Richter Jönsson. Umso unverständlicher, dass M., nachdem er in zwei früheren Prozessen zwei Bewährungsstrafen kassiert hatte, weitermachte wie vorher. Jetzt steht M. erneut vor Gericht - wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung. Mit einer perfiden Masche versuchte er, im großen Stil abzukassieren: Zwischen April 2006 und Juli 2008 schloss der gelernte Web-Designer elf Mobilfunkverträge unter den Namen real existierender Personen ab. M.: "Die Namen mit den Geburtsdaten habe ich im Internet gegoogelt."

Die SIM-Karten gab er an zwei Komplizen weiter, die er anonym im Internet kennengelernt hatte. Sie sollten auf einer mehrwertpflichtigen 0900-Nummer anrufen, die M. freischalten ließ. So wollte er reich werden. Doch sie riefen andere, sündhaft teure Nummern an. Den Mobilfunkfirmen entstand dadurch ein Schaden von 24 000 Euro. Außerdem fälschte M. einen Ausbildungsnachweis, um BAföG zu beziehen. Schaden hier: 10 500 Euro.

"Sie haben gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, jetzt bekommen Sie die Quittung", sagt Jönsson. Er muss eine Strafe aus einem früheren Urteil einbeziehen, verhängt zwei Strafen in Höhe von zwei Jahren und acht Monaten Haft. Zudem droht der Widerruf einer Bewährung in einem weiteren Fall. Macht unterm Strich vier Jahre. Nach der Haft möchte er studieren, sagt M. Sein Ziel ist ein echtes Zeugnis.