Er war sternhagelvoll: Mit 1,7 Promille Alkohol im Blut hatte Schiffsführer Ernst-Dieter T. (59) einen Kollegen mit seinem kleinen Arbeitsboot am Morgen des 4. April zum Altonaer Fähranleger gebracht. Dort wäre er beinahe selbst ins Wasser gestürzt.

Gestern verurteilte ihn das Amtsgericht Mitte zu 1500 Euro Geldstrafe wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Schiffsverkehr.

In jener Nacht hatte T. Bereitschaftsdienst. Trotzdem becherte er kräftig. "Ich habe mich von Kollegen dazu verleiten lassen", sagt T., der seit Jahren unter Depressionen leidet. Gegen 6 Uhr landete er am Fähranleger an. T. stieg aus und kaufte eine Zeitung. Doch beim Einsteigen ins Boot rutschte der 59-Jährige ab, klammerte sich mit letzter Kraft an die Reling. Gerade noch rechtzeitig retteten ihn ein Polizist und ein Zeuge.

Ob er ein Alkoholproblem habe, will Richter Lehmann wissen. Der hohe Alkoholpegel deute an, dass sein Körper solche Mengen gewöhnt sei. "Ich bin kein Alkoholiker", sagt T. Sein Hafenpatent hat er durch den Vorfall bereits für mindestens ein Jahr verloren. T. leise: "Ich schäme mich, es kommt nie wieder vor."