Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird seit 1971 bundeseinheitlich geführt. Sie umfasst alle der Polizei bekannt gewordenen Vorgänge, die den Verdacht eines Verbrechens rechtfertigen - einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche. Nicht enthalten sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik Staatsschutz- und Verkehrsdelikte. Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik wird dadurch eingeschränkt, dass der Polizei nicht alle Straftaten bekannt werden. Der Umfang dieses Dunkelfeldes ist abhängig von der Art des Deliktes, vom Anzeigeverhalten und der Intensität der Verbrechensbekämpfung. Es gibt auch keine feststehenden Relationen zwischen statistisch erfassten und tatsächlich begangenen Straftaten. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bietet also kein Abbild der Verbrechenswirklichkeit, sondern nur eine Annäherung.