Die 56-jährige Angeklagte streitet die Prügel-Attacken vor Gericht ab. Das Opfer ist bislang nicht vernehmungsfähig.

Hamburg. "Meine Mutter hat mir das Leben geklaut", sagt Susanne J. (56). Sie habe ihren Beruf aufgeben müssen, um ihre Mutter zu pflegen. "Sie will nicht ins Heim. Seit 20 Jahren kümmere ich mich um sie." Vielleicht sieht Susanne J. deshalb selbst wie ein altes Mütterchen aus. Die schmächtige Frau trägt einen Pagenschnitt, eine blaue Samtjacke und einen grauen, langen Rock. Die Beine hat sie übereinandergeschlagen, die Hände im Schoß gefaltet. Eigentlich wollte sie nicht aussagen vor dem Amtsgericht St. Georg, aber die Vorwürfe, wegen der sie sich verantworten muss, regen sie auf. "Ich habe meine Mutter nicht geschlagen", sagt sie recht laut.

Das sieht die Anklage jedoch anders. Susanne J. soll ihre 95-jährige Mutter in deren Wohnung an der Sievekingsallee sogar mehrfach geschlagen, getreten und beleidigt haben. Sie soll sie mit einem Handtuch und mit der Bettdecke attackiert haben. "Wann stirbst du endlich?", hat Susanne J. ihre Mutter laut Anklage gefragt. Die 95-Jährige habe von den Angriffen diverse Prellungen davongetragen.


Die Nachbarin der Mutter bestätigt die Vorwürfe. "Ich fühle mich so gestört durch diese Familie", sagt die 70-Jährige. Bis in die Nacht und manchmal auch früh um fünf Uhr würde Susanne J. ihre Mutter anschreien. Immer sei sie betrunken. "Ich könnte Dich umbringen, Du Schwein", würde sie schimpfen. Mehrfach sei die Polizei da gewesen, habe Susanne J. in Handschellen abgeführt. "Einmal habe ich geklingelt und die Mutter gesehen", sagt die Zeugin. "Sie war so klein und dünn wie ein Stöckchen. An ihren Armen und Beinen überall blaue Flecken." Auch die an den Einsätzen beteiligten Polizeibeamten sagen aus, Susanne J. sei stark alkoholisiert gewesen.


Die 95-Jährige liegt nach einem Sturz im Krankenhaus. Die Richterin wird den Prozess erst fortsetzen, wenn die alte Dame wieder vernehmungsfähig ist. "Sollte das nicht der Fall sein, haben sie Glück", sagt die Richterin zu Susanne J. Dann würde das Verfahren eingestellt werden.