Der Vorwurf, er habe eine Jugendliche zur Prostitution gezwungen, wurde fallen gelassen.

Er galt einst als der mächtigste Mann auf dem Autostrich. Die Rotlichtgröße mit dem dicken Vorstrafenregister. Der Macher, der angeblich 1,5 Millionen Euro Schulden bei Hamburger Zuhältern eintreiben wollte. Der Mann, der die Furcht vor einem neuen Kiez-Krieg weckte. Und der jetzt dasitzt, friedlich und ruhig. Ein Mann mit ergrauten Schläfen, der von seinen gesundheitlichen Gebrechen erzählt. Und von seiner Familie in der Türkei. "Wir sind Olivenbauern und Pferdezüchter", sagt er. Und dass er heute vom Geld seines Vaters lebe.

Musa A., der Gefürchtete, steht mal wieder vor Gericht. Der Vorwurf: Der 41-Jährige ist angeklagt, als faktischer Betreiber des Bordellbetriebs Tropicana eine damals 16-Jährige veranlasst zu haben, der Prostitution nachzugehen. Ferner wird ihm vorgeworfen, eine scharfe Waffe bei sich getragen zu haben. Am Ende des sechsstündigen Prozesses erhält der Mann, den sie auch "Türken-Musa" nennen, eine zweijährige Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung sechs Monate zur Bewährung.

Ein Lächeln umspielt zu Prozessbeginn den Mund des Angeklagten. Freunde von ihm sind ins Gericht gekommen, Männer mit breitem Kreuz, rasierten Schädeln, dicken Muskeln und auffälligen Tätowierungen. Auch die kräftigen Arme von Musa A. sind tätowiert, doch sein Körper ist gezeichnet von einer Schussverletzung. Mehrere Organe seien damals, im Jahr 2005, verletzt worden, erzählt der Angeklagte, er habe keine Bauchdecke mehr und sei gehbehindert. Den Verstoß gegen das Waffengesetz räumt der Angeklagte unumwunden ein. Leugnen wäre auch nicht sinnvoll, war ihm die geladene Waffe doch seinerzeit bei einer Durchsuchung aus dem Hosenbein gerutscht. "Ich habe sie bei mir getragen, weil die Polizei mich gewarnt hat, dass es gegen mich Morddrohungen gibt", sagt Musa A. Und tatsächlich bestätigt dies später eine Polizeibeamtin als Zeugin. Zu den Vorwürfen, die 16-Jährige habe bei ihm als Prostituierte gearbeitet, äußert sich Musa A. indes nicht - ebenso wenig wie die heute 17-Jährige. Die Zeugin beruft sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht, sie fürchte, sie könne sich strafbar machen. Schließlich werden die Vorwürfe bezüglich der mutmaßlichen Prostituierten eingestellt.

Doch allein der Verstoß gegen das Waffengesetz muss nach Überzeugung des Gerichts mit zwei Jahren Haft geahndet werden. Ihm war in einem früheren Verfahren ein Waffenverbot erteilt worden, zudem habe mit der Pistole auch eine Gefährdung anderer bestanden, so die Richterin. Außerdem wird Musa A. weitere anderthalb Jahre Reststrafe verbüßen müssen, die von einer früheren Verurteilung wegen Betrugs zur Bewährung ausgesetzt worden waren. Im Jahr 2002 war er schließlich in die Türkei abgeschoben worden, 2008 kehrte er zurück. Gegen das neue Urteil könne Musa A. in Berufung oder Revision gehen, belehrt ihn die Richterin. Der antwortet energisch: "Auf jeden Fall!"