Amtsrichterin sieht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Beamten nicht mit der notwendigen Sicherheit bestätigt.

Tagelang hat er still und ohne sichtbare Regung den Prozess verfolgt. Auch jetzt, bei der Urteilsverkündung, ist dem Polizisten Hans-Peter A. nicht anzusehen, wie er sich fühlt. Erleichtert vermutlich, weil er vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen wird. Aber auch betroffen. Denn der Fakt bleibt: Ein Mann ist tot, und der fatale Schuss, an dem er starb, hatte sich aus der Waffe des 52 Jahre alten Beamten gelöst. "Ein Mensch ist unter tragischen Umständen zu Tode gekommen", sagt die Amtsrichterin in ihrem Urteil. Die Frage sei, ob dem angeklagten Beamten eine Sorgfaltspflichtverletzung nachzuweisen sei. "Doch der Vorwurf hat sich nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit bestätigt", sagt sie.

Am 26. Juni 2007 hatten Zivilfahnder zwei Männer in einem Wagen an der Börsenbrücke (Altstadt) observiert, die auffällig an mehreren Bankautomaten hantiert hatten. Die Polizisten wollten die Männer überprüfen und festnehmen. Als der Beamte Hans-Peter A. beim Zugriff eine Autotür öffnen wollte, löste sich ein Schuss und traf den 27 Jahre alten Tibor C. tödlich. Laut Anklage handelte es sich um fahrlässige Tötung, weil der Beamte seinen Finger verbotswidrig am Abzug hatte. Doch am Ende der Beweisaufnahme hatte auch die Staatsanwältin auf Freispruch plädiert. Eine Sorgfaltspflichtverletzung könne nicht festgestellt werden", so die Anklägerin. Die Verteidigung hatte von einem "Unglücksfall" gesprochen. Das Urteil nannte Verteidiger Walter Wellinghausen "vorzüglich".

Hans-Peter A. hatte im Prozess angegeben, der Schuss habe sich nach einem Wechsel der Waffe von seiner rechten in die linke Hand gelöst. Denn als er mit der rechten Hand an die Wagentür gegriffen habe, habe sich das Auto mit einem Ruck nach vorn bewegt. In diesem Moment sei der Zeigefinger der linken Hand durch einen Reflex an den Abzug gekommen. Ein Sachverständiger hatte ausgesagt, für eine reflexartige Muskelkontraktion gebe es "viele Anhaltspunkte. Für mich ist das ganz logisch".

Doch die Nebenklage hatte auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung plädiert, weil der Beamte seine Waffe entgegen den Bestimmungen zu hoch gehalten habe und nur deshalb die Kugel das Opfer treffen konnte. Die Anwältin des Sohnes des Getöteten sagte gestern nach dem Freispruch, sie halte die Entscheidung des Gerichts "durchaus für angreifbar". Sie werde der Familie empfehlen, Rechtsmittel einzulegen. Zudem hatte die Nebenklage wiederholt kritisiert, dass es Pannen bei den Ermittlungen gegeben habe. So waren bei dem Angeklagten unter anderem keine Schmauchspuren gesichert worden. Ferner hatte die Nebenklägervertreterin gesagt, es gebe "Hinweise, dass die Richterin eine schnelle Entscheidung einer sachgerechten Aufklärung vorzieht", weil mehrere Zeugen nicht gehört worden seien. Wie die Nebenklage "sich verhalten hat, finde ich sehr, sehr schade", sagte die Richterin dazu im Urteil und wies die Vorwürfe entschieden zurück. Die Kritik werte sie als "persönlichen Angriff".