Der Lebensgefährte der 25-Jährigen soll die junge Frau nackt an einen Stuhl gefesselt und mit einem Computerladekabel ausgepeitscht haben.

Hamburg. Hochschwanger ist die junge Frau - glücklich wirkt sie nicht, als sie gestern im Wartebereich des Amtsgerichts Altona sitzt. Ihr 25-jähriger Lebensgefährte ist angeklagt, die heute 19-Jährige im August letzten Jahres nackt an einen Stuhl gefesselt und mit einem geknoteten Computerladekabel ausgepeitscht zu haben. Nun soll sie gegen ihn aussagen - doch vor Gericht macht die junge Frau von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Sie und der Angeklagte hatten sich versöhnt, nachdem die Schwangerschaft bekannt wurde. Seit Dezember letzten Jahres sind sie verlobt.

Dabei klingt das, was die Staatsanwaltschaft Serkan G. zur Last legt, ungeheuerlich: Aus Wut soll er seine Freundin entkleidet, an einen Stuhl gefesselt und ihr einen nassen Lappen in den Mund gesteckt haben, "um ihre Schreie zu unterbinden". Anschließend soll er der zierlichen Frau über einen längeren Zeitraum mit einem Ladekabel und einem Gürtel heftige Schläge versetzt haben. "Es ist eine Quälerei, die da stattgefunden hat", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Die rechtsmedizinische Gutachterin bestätigte das. In einer 23 Punkte umfassenden Stellungnahme erläuterte sie dem Gericht das Ausmaß der Misshandlungen: Blaue Flecke und Hautabschürfungen bedeckten den gesamten Körper des Opfers. Rücken, Gesäß, Arme und Beine der Frau waren einen Tag nach der Tat mit schmerzhaften Verletzungen übersät.

Am Abend des 25. August gelang ihr die Flucht. Eine Nachbarin traf die verstörte Frau auf der Straße an. Ihr Freund habe sie misshandelt, deshalb sei sie vom Balkon gesprungen, habe die junge Frau geschildert. Sie habe immer wieder darum gebettelt, versteckt zu werden. Aus Angst um ihre Familie habe sich die misshandelte Frau zunächst geweigert, die Polizei zu rufen. Letztlich habe sie das Opfer jedoch überzeugt, sagte die Zeugin aus.

Ohne Aussage des Opfers käme nur ein Freispruch infrage, argumentierte der Verteidiger. Dem Gericht reichten allerdings die Beweismittel aus. Ein Jahr und zehn Monate lautet das Urteil für gefährliche Körperverletzung und ein mitangeklagtes Waffendelikt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.